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Stellungnahme des Clubleiters


admin

Empfohlene Beiträge

Ulrich Brenken, der ACC-Clubleiter zu:

Michael Werth auf der BX-IG-Homepage:

Urheberrechtsverletzung durch den André Citroën Club, resp. dessen Sprecher

« am: 15.10.2009 um 11:38:07 »

Als ACC-Clubleiter kann ich mich wegen der Terminbindung zur Auflieferung der Clubzeitung 6/09 in der Druckerei am Sa., 17.10. - es sind wieder 80 inhaltsreiche Seiten geworden - erst jetzt zu Wort melden (= Text hier in blau, Kennzeichnung „B“) und versuche mich auf wichtige und belegbare Dinge zu beschränken. Ich danke dabei allen, die sich im Zuge der hunderten von Postings seit einer Woche für die Belange des ACC einsetzen und hoffe, dass diejenigen, die Kritik geäußert haben, so offen sind, auch meine Position als direkt Betroffener wahrzunehmen und in ihre persönliche Beurteilung einzubeziehen. Mein Ziel ist zu informieren, nicht zu eskalieren, damit sich der unbefangene Leser seine eigene Meinung bilden kann. Und ich will auch nichts schön reden oder nicht von oben herab, sondern faktenbezogen schreiben.

Als Leitfaden nehme ich die Veröffentlichung des Herrn Werth am 15.10.09 auf der BX-IG Homepage, zu der er in diesen Tagen an anderer Stelle geschrieben hat, sie sei, Zitat: „ein kompletter ungeschönter (…) sachlicher Bericht“. Dies schaffe ich nicht, durchgängig auch so zu sehen.

In dem Bericht von Herrn Werth heißt es (Text in schwarz, Kennzeichnung „W“):

W:

Anfang 2008 habe ich für die BX IG einen Bericht über die Reaktivierung meines BX DIGIT nach 10 Jahren Standzeit veröffentlicht: http://forum.bxig.net/index.php?topic=5599.0

Dieser Bericht wurde einige Wochen später ungefragt in dem ACC Rundbrief, dem Printmedium des André Citroën Club, veröffentlicht.

B:

In der Sache ist festzuhalten: Herr Werth eröffnete in 4/08 auf a) der ACC-Homepage einen Link in Sachen BX Digit. Er hat ihn so angelegt, dass man die Inhalte, auf die er dabei aufmerksam machte, auf der ACC-Homepage gar nicht erfassen/wahrnemen kann, sondern man muss dazu auf B) der BX-IG-Homepage nachschauen. Wer bei a) neugierig macht, WILL doch auch, dass die Inhalte bei B) wahrgenommen werden, sonst braucht er nicht neugierig zu machen.

Er stellte beides (den Link im ACC-Forum als Verbindung zu den Inhalten und die zugehörigen Inhalte auf der BX-IG-Seite) im www damit weltweit barrierefrei zur Verfügung.

Da die ACC-Webseite bereits 2008 während 7 Tagen in der Woche einen permanenten Online-Traffic von ca. 200 bis 400 registrierten Usern und Gästen zu jeder beliebigen geschäftsüblichen Tageszeit bot und die der BX-IG in vergleichbarer Konstanz im Mittel etwa einen Traffic von 4 bis 10 hatte, erhöhte er mit der Setzung seines Links auf a) ganz bewusst die Wahrscheinlichkeit, dass sein Bericht auf B) angeschaut wird, um ein entsprechendes Vielfaches. Potentiell erreichte er mit diesem Link schon damals auf der ACC-Homepage über 15.000 registrierten User und darüber hinaus die etwa doppelte Zahl Gäste, insgesamt also über 45.000.

Das ist auch gut so, denn unter Citroënisten hilft man sich auf diese Art seit Jahrzehnten in gutem Einvernehmen und das soll und wird auf ACC-Seite auch so bleiben.

Der Wunsch nach barrierefreier Veröffentlichung verkehrte sich bei Herrn Werth ins Gegenteil, als dann das für die BX-Betreuung in der Clubzeitung zuständige Mitglied (NICHT der ACC-Clubleiter, der nimmt aber natürlich die Verantwortung dafür wahr und stellt sich im Verfahren schützend vor das ACCM) eine Zusammenfassung des Berichtes in die 3 Monate später erscheinende Clubzeitung 4/08 (Juli & August) mit der Quellenangabe „Michael Werth“ und unserer Forumsangabe holte.

Ich persönlich verstehe bis heute nicht, dass die Verbreitung in der o.a. beschriebenen Konstruktion im www für Jedermann - insbesondere auch die damals potentiellen gut 45.000 Leserinnen und Leser des ACC-Forums - aktiv in Gang gesetzt wird und dann von der gleichen Person juristisch bis zur Klage und zur Gerichtsverhandlung angegangen wird, als Monate später für die 4.000 Freunde und Mitglieder - die ja nur ein Bruchteil der zuvor erfolgten barrierefreien Freigabe des großen Kreises und keine Erweiterung sind - in der ACC-Clubzeitung in einem Bericht auf die BX-Digit-Aktion hingewiesen wird.

Und da in den Postings der zurückliegenden Woche sinngemäß auch von Ver(sch)wendung der Mitgliedsbeiträge geschrieben wurde: Bei der chronischen Platznot in der Clubzeitung, die ca. 3/4 des ACC-Etats verschlingt, war diese Wiedergabe zum BX Digit schon aus Gründen, die Satz und Abdruckkosten - auch ohne die Klage - objektiv kein Baustein zur Verbesserung der finanziellen ACC-Situation - und war natürlich auch nie als solche gedacht.

W:

Natürlich habe ich direkt, nachdem mir bekannt wurde, dass dieser Artikel ungefragt veröffentlicht wurde, eine Mail an die im Impressum der ACZ hinterlegte

Mailadresse geschickt.

B:

Die Behauptung des Herrn Werth, am Anfang habe vor dem 10.09.2008 eine Mail gestanden - weiter unten schreibt er sogar von einer zweiten Mail -, wurde mir mit Datum 15.10.09 über seine Homepage erstmals vorgelegt und ist mir somit neu. Einen Bezug zu vor seinen anwaltlichen Schreiben ab September 2008 mit den Forderungen ab 500 Euro aufwärts haben mir gegenüber bis heute weder er noch sein Anwalt je mündlich oder schriftlich hergestellt. Ich habe jetzt meine sämtlichen Maileingänge in <citroen-club@t-online.de> - nicht nur in der Betreffzeile sondern mit Volltextsuche - durchsucht und weder mit der Kennung „BX-IG“ oder mit „Werth“ oder seinem Anwaltsnamen etwas derartiges gefunden. Ich habe auch keinen Spam-Filter geschaltet, um unerwünschte Emails auszublenden, weil ich die selber lösche, um Speicherplatz der Festplatte nicht zu belasten.

W:

Um zu verstehen, wie jemand auf die Idee kommt, ungefragt Artikel aus dem Internet zu ziehen und in seiner Zeitung zuveröffentlichen - man stelle sich vor, der o. g.

Club hätte einen Internetartikel der Auto Bild auf gleiche Art veröffentlicht -,

B:

„Gefragt“ über die ACC-Forumsseiten, die BX-IG-Seite anzuklicken, waren die 45.000 User aber schon oder? Und der Unterschied ist: AutoBild hat keinen Link auf der ACC-Homepage gesetzt, man möge auf der AutoBild-Seite eine Geschichte nachlesen. Deshalb trifft dieser Bezug für den Sachverhalt mit Herrn Werth nicht zu.

W:

habe ich mir die Nutzungsbedingungen des Forums des o. g. Clubs durchgelesen.

Hier ist wirklich zu finden, dass man sich vorbehält Postings, die in diesem Forum getätigt wurden ganz oder in Auszügen ohne Nachfrage bei den Autoren in dem o. g.

Printmedium zu veröffentlichen.

B:

Das läuft seit Jahren völlig ohne Beanstandung - auch seitens des Herrn Werth mit seinen über 3.000 Postings. Und auch, nachdem ich ihn im Herbst 2008 im Vorfeld seiner Klageerhebung darauf aufmerksam gemacht habe, hat er munter weiter gepostet, ohne das zu beanstanden.

W:

Ich hatte diesen Artikel nie im Forum veröffentlicht, sondern nur einen Link auf den im Forum der BX IG veröffentlichten Artikel gesetzt. Also wurde der Artikel zu unrecht veröffentlicht.

Da die o. g. Mail von mir auch noch nach Tagen unbeantwortet blieb, habe ich diese Anfrage nochmals wiederholt. Inhalt beider Mails war die Bitte um eine

Stellungnahme. Die zweite Mail beinhaltete vor dem Hintergrund der mittlerweile recherchierten Fakten zusätzlich die Aufforderung, sich zu entschuldigen, da hier

wohl eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.

Beide Mails blieben bis heute unbeantwortet.

B:

Mit Bezug zu dem oben dargelegten: Mir liegt bis heute keine Mail hierzu vor.

W:

Nachdem mein Anwalt einen Brief an den Vertreter des Clubs geschrieben hatte, funktionierte auf einmal die Kommunikation von Seiten des Clubs, auch wenn die

Antwort sehr herablassend und verhöhnend war.

Über Monate hinweg versuchte ich vergeblich mit meinem Anwalt, den Sprecher des Clubs davon zu überzeugen, dass ein Gang vor Gericht nicht nötig sei.

Weiter ist der ACC beziehungsweise seine Sprecher (Vertreter) verpflichtet worden, alle überzähligen Vervielfältigungsstücke dieses Artikels zu vernichten.

Dass es weiter zu keiner Schadensersatzforderung oder Offenlegung der Kalkulationen gekommen ist, ist allein auf meine Nachsicht zurückzuführen. Eine Entscheidung

in dieser Sache hat es, bis auf den Vergleich, nicht gegeben. Ich habe die betreffenden Klageanträge an dieser Stelle insoweit zurückgenommen.

B:

Die „vergeblichen Überzeugungsversuche“ begannen mit der Behauptung einer Urheberrechtsverletzung im Anwaltsschreiben vom 10.09.08, verbunden mit der Maßgabe, 500 Euro Autorenhonorar, die der BX-IG zu spenden seien. Ab Oktober 2008 wurde nachgelegt: Nun sollte der Gang vor Gericht nur gegen Zahlung von 750 Euro „angemessenes“ Autorenhonorar plus 229 Euro Anwaltskosten = zusammen mehr als 40 ACC-Jahresbeiträge (niedrigster ACC-Jahresbeitrag 2008 bei Abbuchung) vermeidbar sein. Zudem wurden dabei Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angestellt und Dokumentationen der finanziellen ACC-Verhältnisse über die in ACZ 2/08, wie jedes Jahr, bereits veröffentlichten hinaus verlangt, von denen in der Klageschrift am 04.12.08 folgende unter Nr. I.2 auftauchen:

I.2.a): Nennung von Liefermengen, Lieferzeiten, Lieferpreise, Namen und Anschriften der Abnehmer

Bitte beachten: Es wurde in der Klage verlangt, dass wir wegen des BX-Berichts Herrn Werth alle 4.000 ACCM mit Namen und Anschrift nennen!

I.2b) Nennung der Erstellungskosten unter Angabe der einzelnen Kostenfaktoren,

I.2c) Nennung des erzielten Gewinns (Der ausweislich der auch Herrn Werth bekannten ACZ 2/08 für 2008 ein Verlust von 480,46 Euro war).

I.2d) Nennung der einzelnen gewerblichen Inserenten

… Obwohl die alle in der ACZ nachzulesen sind und Herrn Werth jede ACZ zur Kenntnis gebracht wird, wie aus dem monatelangen Schriftdialog hervorgeht.

Hinweis: Natürlich sind wir in Sachen ACC mit dem Finanzamt seit Jahrzehnten im Dialog und rechnen die MWSt ab - soweit das Finanzamt für einige Bereiche der Clubtätigkeit akzeptiert. Damit die Verhältnisse glasklar sind, erfolgt die Buchführung als outgesourcter, kostenpflichtiger Auftrag durch ein gewerbliches Buchhaltungsbüro, das KEIN ACCM ist. Selbst das Finanzamt hat vor dem Hintergrund unserer Zahlen noch nie von einer Gewinnsituation beim ACC gesprochen.

Auch dieser Umstand hat Herrn Werth nicht von der Klage abhalten können und die Klageschrift enthält u.a. den Passus: „Weiter gehören die Ausführungen (…), dass es sich um einen nichtkommerziellen Verein handelt, in den Bereich der Fabel“.

W:

Also wurde Klage eingereicht, welcher stattgegeben wurde, obwohl sich die Sprecher des ACC sich mit der angeblich nicht vorhandenen Passivlegitimation dieser nicht

stellen wollten. Der Argumentation ist das Gericht jedoch zu keinem Zeitpunkt gefolgt.

Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung ist eindeutig: Es handelt sich unstreitig um eine Urheberrechtsverletzung. Das ergibt sich allein daraus, dass für jeden weiteren

Fall der Veröffentlichung des o. g. Artikels für die Gesamtschuldner, nämlich die Vertreter des ACC, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,-- € fällig wird.

B:

Da Her Werth sonst auch größten Wert auf Wortwahl legt: Der Klage - gegen meine Frau und mich als Gesamtschuldner - wurde nichtstattgegeben“, sondern sie wurde zugelassen bzw. verhandelt, OHNE dass ihr am Ende im Sinne aller Punkte der Anklage stattgegeben wurde. Es ist schlicht unwahr, zu behaupten,„Es handelt sich unstreitig um eine Urheberrechtsverletzung.“ .

Natürlich wurde in der Verhandlung ausführlich darüber gesprochen, welche Aspekte für und welche gegen eine Urheberrechtsverletzung sprechen. Am Ende wurde der Vergleich geschlossen. Es hat also keine Seite „RECHT“ bekommen, auch Herr Werth nicht. In dem geschlossenen Vergleich taucht das Wort „URHEBERRECHTSVERLETZUNG“ überhaupt nicht auf. Es wurde somit auch KEINE Urheberrechtsverletzung im Sinne der Anklage des Herrn Werth festgestellt, schon gar nicht unstreitig. Nur ein Urteil hätte das feststellen können und das ist ja - mit Zustimmung des Herrn Werth nach zweimaliger Sitzungsunterbrechung und Beratung außerhalb des Gerichtssaales mit einem Anwalt - gerade NICHT ergangen.

Um für alle innerhalb und außerhalb des Gerichtssaales erfahrbar zu machen, ob sein Klagevorwurf berechtigt ist, hätte Herr Werth dem Vergleich nicht zustimmen dürfen.

Mit dem Vergleich wurden Fakten geschaffen: Alles was in der Vergangenheit passierte, ist erledigt und sanktionsfrei. Damit ist auch das ACCM geschützt, das den Bericht in die ACZ geholt und geschrieben hat – und das nicht der ACC-Clubleiter war.

Nur für die Zukunft wurden aus den Nrn. I.1. und Nr. I.3. der Anklage Regelungen getroffen, den BX-Digit-Bericht nicht „weiterhin oder in veränderter Form zu veröffentlichen“, die aber so lange kostenfrei bleiben, wie sich meine Frau und ich uns daran halten: Wir dürfen mit dem Artikel nicht für den ACC werben, und aus den Restexemplaren der ACZ 4/08, die bei uns noch vorhanden sind, ist er zu entfernen.

Desweiteren enthält der Vergleich die Ordnungsziffern der Anklagepunkte, zu denen Herr Werth die Klage zurückzieht, nämlich alle seine Geld- bzw. Schadenersatzforderungen: Die auch hier oben genannten Punkte I.2. a) bis d), d.h. z.B. auch die Forderung, der ACC möge wegen des abgedruckten BX-Artikels die Namen und Adressen aller Mitglieder Herrn Werth gegenüber offen legen.

Auch zieht er die Klage in Ziffer II zurück, in der er beantragt hatte, „festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger allen Schaden zu erstatten, der ihm aus dem vorstehend zu I.1. bezeichneten Handlungen der Beklagten entstanden ist und künftig noch entstehen wird.“

Der Streitwert wird auf die vom Kläger beantragten 1.750 Euro festgesetzt. Ihre Verfahrenskosten trägt jede Seite selbst.

Zur Passivlegitimation: Das Thema ist kompliziert, da der ACC keine Satzung hat. Ich bin gerne bereit, Anfragen unter 06131 – 4 18 18 zu beantworten.

Es hat in diesem Fall nach Klageerhebung gegen mich und meine Frau und vor dem Verhandlungstermin auch noch „aus anwaltlicher Vorsicht“ noch eine Streitverkündung der Gegenseite gegenüber dem ACC als Club im Februar 2009 gegeben, die vom Gericht aber als unzulässig abgelehnt wurde. Das Gericht sah es als korrekt an, die Klage gegen mich und meine Frau zu verhandeln.

W:

Allerdings ist es mir nach wie vor unverständlich, dass eine Klarstellung der zu Tage getretenen Rechtsauffassung des Gerichtes in der "nächsten Ausgabe" des ACC

Rundbriefes, wie es im Vergleich festgelegt wurde, bis heute nicht erfolgt ist.

Stattdessen wurden mir immer wieder Veröffentlichungsvorschläge zugestellt, die letztlich nur dazu dienten, mich zu diskreditieren.

B:

Vor dem Text des geschlossenen Vergleichs steht folgender Satz: „Der Kläger bittet darum, im nächsten Magazin des ACC-Rundbriefes eine Klarstellung der heute zu Tage getretenen Rechtsauffassung zu verdeutlichen, dass die gegenwärtigen Nutzungsbedingungen der ACC-Homepage lückenhaft sind und eine diesbezügliche Nachbesserung erfolgen müsse.“

Die Bitte wollte ich ihm nicht abschlagen. Sie ist aber nicht Teil des Vergleichs, denn erst danach heißt es: „Sodann schlossen die Parteien folgenen Vegleich:“ - siehe oben.

Daraufhin legte ich ihm im Juni meinen Bericht VOR der ACZ-Veröffentlichung vor (was gemäß obigem Zitat nicht nötig gewesen wäre), um ihm Gelegenheit zu geben, sachliche Fehler zu korrigieren. Ich bat um grünes Licht für den nächsten Tag, um die ACZ 4/09 (Juli&August) noch zu erreichen oder um Verlagerung in die 5/09 (Sept.&Okt.), wenn ihm die Frist nicht reicht. Zum Abdruck in der ACZ 4/09 hat er mir per ReMail ausdrücklich „keine Freigabe“ erteilt.

Und von da an behauptet er nun seit Monaten - anfangs auch wieder mit anwaltlichem schriftlichem Nachdruck – mein Bericht stelle Tatsachen falsch dar und wenn ich den veröffentlichen würde, fordere er DANACH eine Gegendarstellung nach dem Presserecht – aber er ging während nunmehr 4 Monaten mit keiner Silbe auf den Text selbst ein und verweigert auch nach mehreren Glättungen des Textes meinerseits eine Mitwirkung bzw. die Auskunft, welche Tatsachen falsch beschrieben sein sollen und welche Verstöße gegen das Presserecht denn vorliegen könnten.

Stattdessen legte er mir am 14.07. einen von ihm verfassten ganz anderen Text vor und forderte „in der Hoffnung, dass es hierüber nicht zu weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen muss“: Nicht meinen, sondern seinen Text ohne eine Silbe Veränderung in die ACZ zu setzen.

Am 13.08. gibt es dann eine Modifikation: Wenn nicht sein Text in die ACZ kommt, soll ich es halt - im Gegensatz zur vom Gericht auf seinen Wunsch hin festgehaltenen Vorgehensweise - ganz bleiben lassen mit einer Textveröffentlichung.

Und vor dem Hintergrund dieses Dialoges ist es ihm am 15.10, zwei Monate nach seinen Ausführungen vom 13.08.,„nach wie vor unverständlich“, dass„eine Klarstellung“noch nicht in der ACZ war? Aha!

Ich verstehe den Mann auch an dieser Stelle beim besten Willen nicht.

Zu den entstandenen Belastungen;

Seit dem 10.09.08 ist Arbeit im Umfang von mindestens einer halben ACZ auf der Strecke geblieben, die anfällt, um Clubarbeit zwischen der Beantwortung von ACCM-Anfragen, Treffenorganisation und der Erstellung der ACZ zu leisten.

Weil also EINER bis zur Klage ging, haben 4.000 Freunde und Mitglieder das ACC mindestens 40 Seiten weniger Info in der Zeit zwischen 9/08 und 5/09 gehabt. Der Papierberg, den dieser Vorgang im Kampf darum, anwaltliche Forderungen der Gegenseite in der Klageschrift so zu entkräften, dass das Gericht in der Verhandlung als erstes den Vergleich anbot, beträgt über 5cm Höhe - nur das aufeinander gelegte Papier, ohne Kladden und Hüllen.

Vielleicht denkt auch mal einer an das für den ACC aktive ACCM, das den Text in die ACZ geholt hat und das der Sache völlig konsterniert und durch den Vorgang gesundheitlich belastet gegenüber steht, weshalb ich es auch absprachegemäß aus der gerichtlichen Auseinandersetzung herausgehalten habe.

Am Ende wollte ich den Text gar nicht mehr abdrucken, da mir Herr Werth am 13.08. das ja frei gestellt hat. Nach den Postings in dicker 3-stelliger Anzahl während nur 2 Tagen im ACC-Forum ab dem 13.10. mit dem erkennbaren Bedürfnis, Aufklärung zu erhalten, habe ich mich entschlossen, den Text nun auch ohne Mitwirkung des Herrn Werth abzudrucken, aber nicht im Internet, sondern in der Clubzeitung (voraussichtlich Nr. 1/2010, weil für die 6/09 der Redaktionsschluss schon am 05.10. war), da in der Clubzeitung auch der beklagte BX-Bericht abgedruckt war.

Einer evtl. folgenden juristischen Prüfung (Falsche Tatsachenbehauptungen, Verstoß gegen das Presserecht) auf Veranlassung von Herrn Werth muss ich mich dann halt stellen und sehe ihr im Moment gelassen entgegen.

W:

Weiterhin wird immer noch versucht mich als "Buhmann" hinzustellen. Aktuell in folgenden Threads des Forums des o. g. Clubs: http://forum.andre-citroenclub.de/showthread.php?t=93213 und http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=93347

Dazu möchte ich Folgendes zu Bedenken geben: Auslöser des Rechtsstreits war eine "illegale" Nutzung meines Artikels. Auf alle außergerichtlichen Versuche, eine

Einigung herbeizuführen, wurde dies bestritten und ich wurde letztlich auch verhöhnt. Als alle Bemühungen, eine Klageeinreichung zu vermeiden, gescheitert sind, ließ

ich genau dieses gerichtlich feststellen.

Das Gericht kam zu keiner anderen Auffassung.

B:

In Sachen „Buhmann“ erscheint mir das Fett, das ich persönlich abbekomme und das dem ACC in nicht gerade lobender Absicht zugemessen wird, zumindest nicht geringer, als das, was Herr Werth auszuhalten hat. Er hat geklagt, nicht ich. Ein angenehmerer Verlauf wäre zu wünschen, anders gönnen die Handelnden im Internet das aber über weite Strecken allen Beteiligten der Auseinandersetzung nicht. Vorwürfe bringen da nicht weiter.

In Sachen „Das Gericht kam zu keiner anderen Auffassung“: Doch und nochmal, das Gericht kam zu einer anderen Auffassung: Es hat einen Vergleich angeregt, dem beide Seiten zugestimmt haben und damit gerade NICHT festgestellt, ob/dass im Sinne der Anklage eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Nach einer solchen Einigung 6 Monate später den Begriff "illegale“ Nutzung“ öffentlich im www zu posten, verdreht nach meiner Wahrnehmung den Rechtscharakter des Vergleichs. Dass dies zufällig geschieht, kann ich mir aus den 13 zurückliegenden Monaten intensiven Schriftkontakts zu Herrn Werth nicht vorstellen. M.E. gibt es kein Gericht, das eine "illegale“ Nutzung“ feststellt und dann einen Vergleich anregt.

W:

Die weiteren, von mir noch in der Verhandlung zurück gezogenen Klageanträge dienten letztlich nur zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Ich habe in keiner Phase versucht diesen Streit öffentlich zu machen oder auch die Vertretungsberechtigten des André Citroën Clubs zu diskreditieren.

B:

In keiner Phase? Doch, den Streit öffentlich zu machen, hat er nicht nur „versucht“, sondern es ging nicht mehr und nicht weniger als die Initiative dazu von ihm aus und er hat sie in mehreren Stufen betrieben:

a) Mit SEINER Bitte nach Klarstellung in der Clubzeitung, die ER im Gerichtssaal eingebracht hat als Stufe 1 - und die keine„Klarstellung der zutage getretenen Rechtsauffassung des Gerichts“ist.

B) Mit dem Schriftsatz seines Anwalts, 2 Monate nach der Gerichtsverhandlung, im Juni, zur Druckerhöhung der Veröffentlichung in der Clubzeitung als Stufe 2

c) Mit der Forderung, SEINEN Text oder KEINEN in der Clubzeitung zu veröffentlichen, nachdem er monatelang die Mitarbeit an meinen Textvorschlägen - s.o. - verweigert hat als Stufe 3

d) Mit dem Agieren in der weltweiten Öffentlichkeit des www, nachdem seiner Alternative „KEINEN Text“ gefolgt wurde, z.B. auf der ACC- und auf der BX-IG Homepage durch andere und ihn - unter Erzeugung eines Rechtfertigungsdruckes für vieles was ACC heißt - als Stufe 4.

e) Mit der dem unbefangenen Leser im www dazu am 15.10.09 als Erstversion vorgestellten Variante, dass es ihm„ nach wie vor unverständlich ist, dass eine Klarstellung der zu Tage getretenen Rechtsauffassung des Gerichts in der „nächsten Ausgabe“ des ACC Rundbriefes, wie im Vergleich festgelegt wurde, bis heute nicht erfolgt ist“ als Stufe 5.

f) Was kommt als Stufe 6?

Wenn ihm - nur - der ACC-Clubleiter so zuwider ist, warum belastet er dann solcherart und weltweit einsehbar mit diesem Stufenplan im Ergebnis 4.000 Freunde und Mitglieder des Clubs, die nichts wollen, als ihre Citroën Leidenschaft entspannt auf der Homepage zu kommunizieren?

Die im Zuge der Verhandlung gegebene Empfehlung, den Disclaimer auf der ACC-Homepage zu ergänzen, stammt übrigens von der Richterin, die immerhin an einem Gerichtsstandort tätig ist, an dem eine Spezialisierung auf Urheberrechtsfragen besteht. Nach meiner Wahrnehmung empfahl sie das als Hilfe für alle Beteiligten: Sie verglich dabei den von Herrn Werth aktiv auf der ACC-Homepage gesetzten Link zum BX-Digit-Bericht mit einem Hinweis auf die Möglichkeit zur Ausleihe eines Buches in einer Bücherei. Im Blick auf den Abdruck in der Clubzeitung empfahl sie, in diesem Sinne die seit Jahren bestehende und akzeptierte Regelung zu ergänzen: Nämlich dass eine Wiedergabe erfolgen kann, wie sie bei den Postings selbst in der Clubzeitung auch akzeptiert wird, wenn Poster auf der ACC-Homepage auf Berichte, deren Autor sie selbst sind, hinweisen / diese verlinken.

Nicht mehr und nicht weniger haben wir nun getan.

M.E. ist das auch logisch und sinnvoll: Wer etwas dem großen Kreis im www den mittlerweile über 20.000 Registrierten und der etwa doppelten Anzahl Gästen über unserer Homepage durch sein Posting zugänglich macht, wendet sich sowieso und systembedingt auch an die 4.000 Clubmitglieder unter ihnen und es hat niemand - weder der Poster noch die Clubleitung- Einfluss darauf, wer unter ihnen Online geht. Eine Wiedergabe in der ACZ - dazu mit zeitlicher Verzögerung - bedeutet objektiv also keine Erweiterung des vom Autor im www ohnehin gewählten / freigegebenen großen Kreises, sondern eine Wiederholung der Meldung in einem kleineren Kreisausschnitt der bereits zuvor Freigegebenen. Dass dabei gekürzt werden muss, ist in Druckerzeugnissen weltweit üblich.

Und: Die neuen Nutzungsbedingungen gelten selbstverständlich erst für solche Postings, die NACH der Änderung eingestellt werden.

Die Neuerung gilt natürlich nicht für Hinweise auf Berichte z.B. in Fachzeitschriften, denn dabei weisen ja Poster, die KEINE Autoren der jeweiligen Berichte sind, auf diese hin. Da bleibt die Handhabung wie bisher – sowohl im Internet, wie in der Clubzeitung.

Unsere Clubzeitung ist seit Jahrzehnten als verbindendes und nicht als trennendes oder gar polarisierendes Medium angelegt und die Clubmitglieder schätzen das. Ebenso schätzen Clubmitglieder UND Nichtmitglieder, dass sie sich auf unserer öffentlichen Homepage relativ frei bewegen und artikulieren können. Das bleibt auch so. Um hierbei noch besser zu werden, achten wir nun - auch vor dem Hintergrund der richterlich empfohlenen Änderung der Nutzungsbedingungen - nach bestem Wissen und Gewissen noch stärker darauf, keine Missstimmung aufkommen zu lassen und fragen Autoren (juristisch heißt das wohl Rechteinhaber) bei Verlinkungen auf ihre eigenen Textbeiträge und Bilder auf von ihnen betriebenen Homepages verstärkt, ob sie Ihre durch Ihre www-Veröffentlichung bereits weit über alle Clubmitglieder hinaus für den großen Kreis erfolgte Freigabe auch für den Bereich der ACZ gilt oder nicht.

Und auch die Autoren, die unsere Homepage nutzen, können uns aktiv helfen, damit wir nichts verpassen und einen problemlosen Ablauf unterstützen, indem sie beim Einstellen auf der ACC-Homepage eine kurze Mail an citroen - club @ t - online . de (ohne Leerzeichen) senden, mit der sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine mögliche Veröffentlichung in der Clubzeitung festlegen. In gemeinsamer Sorge sollte ein reibungsloser Ablauf für alle Beteiligten auch auf Dauer zu gewährleisten sein.

Um der in Postings der zurückliegenden Tage bereits geäußerten Schwarzmalereien zu begegnen: Die weit überwiegende Zahl der Poster freut sich, wenn unter den Tausenden von Postings ihres unter den - sagen wir mal 3% - dabei ist, die es in die ACZ „schaffen“ (mit oder ohne Verlinkung), auch wenn Herr Werth das als Erster in dieser Art grundlegend anders per Klage artikuliert hat.

Somit stellt sich für mich - nach den insbesondere in den zurückliegenden 13 Monaten mit Herrn Werth gesammelten Erfahrungen - die Frage, was Herr Werth zu kritisieren hat, ob gar anwaltliche Schreiben kommen, wenn wir die vor einigen Tagen erfolgte Umsetzung der wahrgenommenen richterlichen Empfehlung für die Änderung der Nutzungsbedingungen aufgrund der nachvollziehbaren Kritik vieler Poster wieder auf den bewährten Status zurück setzen, weil der einen jahrelang stabilen und friedlichen friedlichen Umgang unter den Tausenden von Postern ermöglicht hat, bevor Herr Werth den Prozess führte.

Mein Angebot:

Herr Werth schickt mir unter citroen - club @ t - online . de (ohne Leerzeichen) zeitnah eine Mail, in der er versichert, dass er mit einem Zurücksetzen unserer Nutzungsbedingungen für die öffentliche ACC-Homepage wieder auf den Stand, der vor der Gerichtsverhandlung gegeben war, einverstanden ist, dass er das nicht als Verstoß gegen die im Vergleich getroffenen Vereinbarungen sieht und dass er deshalb keinen neuerliche Auseinandersetzung beginnt. Dann setzen wir die Nutzungsbedingungen umgehend wieder zurück auf den bisherigen Status und die nachvollziehbare Kritik der zurückliegenden Tage ist aus der Welt.

Solange eine solche Antwort von Herrn Werth noch nicht vorliegt oder falls eine solche mit jetzt noch nicht bekannten Randbedingungen verknüpft wird, bitte ich alle Forumsteilnehmer um Geduld.

W:

Dass den beklagten Vertretern dieses Clubs das Ergebnis nicht passt, kann ich gut nachvollziehen. Dennoch sehe ich keinen Grund für ein derartiges Verhalten, welches

ich nur als "Nachtreten" bezeichnen kann. Wir haben uns vor Gericht verglichen - die Urheberrechtsverletzung ist festgestellt - der Fall war fürmich damit erledigt.

B:

Es wird durch mehrfache Wiederholung nicht besser: Eine Urheberrechtsverletzung in der ACZ 4/08 ist in dem Vergleich NICHT erwähnt, schon gar nicht festgestellt worden. Das in der Klage geforderte Geld fließt nicht. Von daher passt das Ergebnis in der Tat gut. DAS kann Herr Werth nach meinem Eindruck offenbar nicht nachvollziehen“.

W:

Dieses Verhalten des "Nachtretens" der Sprecher des Clubs

fußt meiner Meinung nach auf einem Ereignis, welches mittlerweile 7 Jahre zurück liegt.

Im Jahre 2001 habe ich unter der Schirmherrschaft des o. g. Clubs, damals war ich noch selber Mitglied, die "BX IG 2000" gegründet. Man sagte mir für die Homepage

Ressourcen und Unterstützung zu. Nichts davon trat jemals ein.

Die Homepage der "BX IG 2000" war damals unter http://www.citroen-online.net zu erreichen.

2002 wurde von Citroën jedoch eine Abmahnwelle losgetreten, die alle Webseiten betraf, die irgendwie den Begriff "Citroen" in ihrer URL hatten.

Den Betreiber des heute unter http://www.citforum.de erreichbaren Forums hat es damals als einen der Ersten getroffen. Das Forum war damals noch unter der URL

http://www.citroen-forum.de zu erreichen. Wegen der Abmahnung hat er es dann in http://www.ciforum.de umbenannt.

Glücklicherweise hat mich der damalige Betreiber des Forums schnell informiert, dass ich wohl auch auf der Abmahnliste stehen würde. Also habe ich die Domain

http://www.citroen-online.net gekündigt. Keine 24h später verwies diese direkt auf http://www.citroen.de.

B:

Wer sind den jetzt die „Sprecher des Clubs“? Und wer war denn „man“? Ich jedenfalls habe nichts zugesagt, was ich nicht einhalten kann und habe zur damaligen Zeit keinen persönlichen Kontakt zu Herrn Werth gehabt. Über Schriftsätze hinaus persönlich „kennen“ gelernt im doppelten Wortsinne habe ich ihn erst vor Gericht in Koblenz. Vorher war er mir von Person her unbekannt oder habe ich da was vergessen?

W:

Sehr enttäuschend für mich war, dass der ACC, insbesondere dessen Sprecher persönlich, von der Abmahnwelle, die viele Homepagebetreiber traf, schon im Vorfeld

wussten. Man hielt es aber nicht für nötig mich, dem die Unterstützung des Clubs zugesagt wurde, zu informieren.

B:

Was die damalige CDAG-Aktion und Herrn Werth’s ACC-Austritt betrifft (siehe: http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=1186):

Fakt ist: ACC-seits besteht und bestand zu dieser Aktion NULL Dialog zur CDAG. Erfahren habe ich als Clubleiter davon erst nach Durchführung der Aktion durch den Zorn der abgemahnten Clubs und Homepages, u.a. des Herrn Werth. Das ist die Wahrheit und daher konnte ich natürlich auch niemanden warnen.

Es gibt objektiv keine Grundlage und schon gar keinen Beleg, für Herrn Werths auch hier wieder vorgetragenes Statement:„dass der ACC, insbesondere dessen Sprecher persönlich, von der Abmahnwelle, die viele Homepagebetreiber traf, schon im Vorfeld wussten.“

Dass Herr Werth am 15.10.09 diese Falschmeldung im www auch noch 7 Jahre nach dem Ereignis wiederholt und in Erinnerung ruft, vergrößert den Schaden, den er erzeugt, noch.

Es ist mir heute noch ein ungelöstes Anliegen, einmal zu erfahren, auf welcher Grundlage sich das auch im jetzigen Zusammenhang wieder geäußerte Gerücht entstanden ist:

a) der ACC oder ich hätten VOR der Abmahnwelle was gewusst und dann auch noch

B) andere nicht - oder gar bewusst nicht - gewarnt.

Es gab hier objektiv keine - von Herrn Werth schon damals unterstellte – Info im ACC oder gar die Möglichkeit, jemanden „vorzuwarnen“.

Dennoch wurde weder damals noch bis heute „ACC-seits“ irgendeine Aufforderung zur Erklärung oder gar irgendein juristischer Schritt gegen Herrn Werth unternommen. Weniger „Nachtreten“ geht nicht bei solchen verbalen Kalibern und inhaltlichen Behauptungen, wie sie Herr Werth damals wählte. Dieses moderate Verhalten „ACC-seits“ war als Angebot gemeint, KEIN ÖL ins Feuer zu gießen - Oder ist das „ACC-seits“ so dumm, das jetzt wieder einige Poster von „ACC- oder Clubleitungs-Schwäche“ oder ähnlichem anfangen?

Da Herr Werth höchstselbst das Ereignis von damals heute erneut im Zusammenhang mit seiner aktuellen Klage und in der vollen Öffentlichkeit des www aufgreift, stellt sich die Forderung aktuell um so mehr, seinerseits endlich zu belegen / zu dokumentieren und nicht nur zu behaupten, was er da zur Herabsetzung meiner Person bzw. meines damaligen homepage- bzw. clubübergreifend loyalen oder nicht loyalen Handelns gegen mich verbreitet. Das hat auch nichts mit „Aussage gegen Aussage“ zu tun. Wer vom anderen jahrelang behauptet, bewusst Informationen (und dazu noch zugesagte) zurück gehalten zu haben, setzt sich selbst in die Verpflichtung, diese Vorwürfe auch zu belegen.

Und ich frage schon, wie oft man sich, nachdem nun 7 Jahre seitdem vergangen sind, solche Falschmeldungen gefallen lassen muss, mit denen Herr Werth sicher nicht das Ziel verfolgt, den ACC als Club oder seinen Clubleiter zu stärken.

Auch andere Postings, die zwischenzeitlich den Eindruck erwecken bzw. vermuten, der ACC (mit dem die Klage gegen meine Frau und mich angeblich ja nix zu tun hat), habe eine besondere Rolle unter den Clubs oder im Internet spielen wollen, gehen in die Irre:

Dennoch wählt Her Werth den Tenor auch 2009 aktiv so, dass er angreift. Ich würde eine solche Wortwahl nur in die in die Clubszene und darüber hinaus in die weltweite Öffentlichkeit tragen, wenn ich Öl ins Feuer gießen wollte.

Oder glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass die CDAG den ACC vorab informiert oder gar berät, wenn sie ihre Markenrechte juristisch durchsetzt?

Ich habe, als ich 1982 die Clubleitung 30-jährig begonnen habe (noch ohne die Möglichkeiten des Internet) bei der CDAG die Genehmigung des damals aktuellen Doppelwinkels angefragt und schriftlich genehmigt bekommen, ebenso wie den Original-Unterschriftzug des André Citroën unter seinen Aktien für die Titelseite der ACZ. – ergänzt mit dem von unserem Grafiker dazu gefügten Zusatz „Club“.

Auf die Gefahr hin, dass es oberlehrerhaft klingt: Man fährt ja auch nicht mit einem umgebauten Auto ohne vorherige Abstimung TÜV-Abnahme und ist dann beleidigt, wenn man die Eintragung in die Papiere nicht gleich erhält. Man erkundigt sich doch vorher bei tiefgreifenden Dingen, holt die TÜV-Ingenieure mit ins Boot und arbeitet dann nach den vereinbarten Plan oder ?

Die von der CDAG in 2002 Abgemahnten haben - soweit mir bekannt ist - den Namen oder das Logo der Marke Citroën bereits verwendet, OHNE vorher zu fragen. Dafür ist der ACC nun wirklich nicht zuständig oder klingt das nun schon wieder arrogant?

Die Betroffenen konnten sich natürlich untereinander warnen, sobald der Erste unter Ihnen damit befasst war. Ich hoffe, auch das klingt jetzt nicht arrogant, jedenfalls ist es nicht so gemeint.

Und auch beim ACC ist das Thema kein Wunschkonzert: Wir dürfen bis heute nicht im Telefonbuch unter „C“ wir „Citroën Club“, sondern nur unter “A“ wie „André Citroën Club“ auftreten. Und auch im Internet hat unsere Homepage genau aus diesem Grund auch nicht den kurzen Namen „citroen-club.de“, der Ende der 90-er Jahre noch frei gewesen wäre, sondern den langen Namen www.andre-citroen-club.de.

Der Erste, der das – übrigens völlig ohne ACC-Hilfe - geschafft hat, war der CCXC, der Citroën-CX-Club mit www.citroen-cx-club.com/.

Trotzdem gibt’s da nur gute Worte zwischen CCXC und ACC. Wir haben seit gut 5 Jahren eine bestens funktionierende Partnerschaft und wir haben dort nicht auf deren Homepage geschimpft, wie der Herr Werh unter dem o.a. Thread bei der BX-IG gegen den ACC mit dem Tenor, dass uns ja mal jemand vorher hätte sagen können, dass das jetzt geht…

Und zu „Nachtreten“: Seit 2001 hat Herr Werth bei über 3.000 Postings auf der ACC-Homepage auf die Seite der BX-IG verwiesen – als Nichtmitglied, und ohne, dass ihm das jemals jemand trotz seiner Äußerungen gegen den ACC beim Austritt eingeschränkt hätte.

Natürlich posten da wieder einige: „Das bisschen Werbung“, aber ohne die damit zum Ausdruck gebrachte Gemeinsamkeit unter’m Doppelwinkel wäre das ACCM, das den Text in die ACZ geholt hat, nie auf die Idee gekommen, den Bericht zu bringen.

W:

Als ich den Club darauf ansprach, entgegnete man mir nur, das es sich um meine Homepage handeln würde und ich mich gefälligst selber darum zu kümmern habe.

B:

Das mit dem „gefälligst“ weise ich als falsch zurück. Zu der o.a. Erläuterung stehe ich in der Sache.

W:

Diese Einstellung wurde von dem Sprecher des Clubs vor einigen Wochen in einem persönlichen Gespräch mit einem mir bekannten Mitglied des Clubs nochmals

bestätigt.

B:

Das bestreite ich nachdrücklich und hätte es bitte gerne belegt: Hier ohne Ross und Reiter zu nennen, im www Stimmungen zu produzieren, hilft nicht weiter, bzw. verdirbt weiter die Atmosphäre. Sowas muss wirklich nicht sein.

Mein Vorschlag: Herr Werth und/oder der bislang nicht genannte „Mr. X“ rufen mich an und wir klärten das am Telefon friedlich.

W:

BX IG.net » BX Geschichte(n) » BX Geschichte(n) (Moderator: janbo) » Thema: Urheberrechtsverletzung durch den André Citroën Club, resp. dessen Sprecher

reifen.com vodafone.de atu.de

« vorheriges nächstes »

Autor Thema: Urheberrechtsverletzung durch den André Citroën Club, resp. dessen Sprecher

B:

Auch unter diesem Link:

http://cit-files.info/tag/urheberrechtsverletzung-durch-den-andre-citroen-club/

kann man Herrn Werth’s Sicht der Dinge außerhalb der BX-IG-Homepage seit dem 15.10.09 nachlesen. Lt. Impressum betreibt diese Seite auch Herr Werth.

Frage, nicht Drohung: Ja soll ich jetzt auch zum Anwalt gehen und juristisch klären lassen, ob der Herr Werth den Sinn und Zweck eines vor Gericht geschlossenen Vergleichs nicht interpretieren kann oder will und im Internet falsch, um nicht zu sagen verleumderisch darstellt?

Wie an vielen anderen Stellen zwischen dem ersten anwaltlichen Schreiben am 10.09.08 und der Gerichtsverhandlung am 08.04.09 vermischt Herr Werth meine Person („resp. dessen Sprecher“) mit dem André Citroën Club, von dem er auch selber weiß, dass er ihn gar nicht verklagt hat.

W:

Also zog ich die einzig mögliche Konsequenz und trat aus dem o. g. Club aus und führte die BX IG.net alleine weiter.

Der entsprechende Thread ist aktuell noch hier nachzulesen: http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=1186

Seither bin ich, besonders in den Augen einiger Hardliner des ACC, derjenige, "der die BX-Leute vom ACC abzieht". Denn mit der kostenlosen BX IG hätte ja kein BXler

mehr einen Grund, in den kostenpflichtigen Club einzutreten.

Diese Argumentation erschließt sich mir gar nicht, wird aber bis dato auf jedem Treffen des Clubs von den entsprechenden Leuten propagiert.

Linkback: http://forum.bxig.net/index.php?topic=7370.msg55814#msg55814

« Letzte Änderung: Heute um 20:27:37 von Admin »

Gespeichert

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Mit schwebenden Grüßen

Michael Werth

Peugeot 205 1.1 GR (1983) * CX 2400 iE Pallas (1984) * BX Deauville (1990) * BX 19 TZI Break (1991) * XM 3.0 V6-24 Exclusive (1997)

XM T.C.T Break (1996) * BX GTi (1991) * CX 25 GTi Turbo (1984) * BX Sport (1985) * BX DIGIT (1986)

B:

Zum Schluss:

Unser vor der jetzigen Klage gelegener Prozess in Sachen ACC datiert aus 1983. Damals ging es darum, dass ein als Einzelhandelskaufmann tätiges ACCM unser Kassenbuch als „Bilanz“ dem anfragenden ACCM anbot und dies kaufmännisch halt nicht „Bilanz“ sondern „Kassenbuch“ hätte heißen müssen. Auch damals musste ich als Clubleiter vor Gericht den Kopf hinhalten, obwohl ich auch damals den Artikel nicht geschrieben habe. Der Prozess ging nicht zum Schaden des ACC aus – im Gegenteil: Die Klage wurde abgewiesen. Auch damals hatte ich den ACZ-Bericht - wie jetzt auch - NICHT geschrieben.

Zwischen 1983 und 2009 lagen jetzt 26 Jahre ACC -Teamarbeit OHNE Gerichtsprozess, davon 12 Jahre mit ACC-Internet-Präsenz. Beide Prozesse hatten den ACC, die Team-Aktiven oder mich bislang keine finanziellen Wirkungen im Sinne der Anklage. Das ist - objektiv - ein guter Schnitt für einen so großen Freizeit-Fanclub mit heute 4.000 Freunden und Mitgliedern ohne Satzung in Deutschland. Und wenn es erst in weiteren 26 Jahren, d.h. im Jahr 2035, wieder einen Prozess gegen den ACC oder seinen dann tätigen Clubleiter/in samt dessen/deren Ehepartner - und dazu mit vergleichbarem Ausgang - gibt, gilt dies umso mehr.

Abschließend:

Wo ich kann, trage ich gerne zur Transparenz des Dialogs bei und danke JEDEM, der sich die Mühe macht, das Gesamtszenario und die Darstellungen der beiden Haupthandelnden unvoreingenommen zu seiner persönlichen Meinungsbildung zu erfassen. Wie unser Webmaster, Martin Stahl, bereits in Posting #65 von insgesamt nun an die ?500? (Stand 19.10.09) in mehreren Threads hilfreich angeregt hat, antworte ich auch auf kritische Stimmen gerne per eMail unter citroen - club @ t - online . de (ohne Leerzeichen). Auch meine Telefonnummer, 06131 – 4 18 18 ist nutzbar. Wenn ich nicht da bin, rufe ich auf Nachrichten auf dem Anrufbeantworter auch gerne zurück.

Meine Bitte lautet - für dieses Thema und alle anderen Themen auch -, die eigenen Postings, sachlich, ruhig und so zu setzen, dass kein Öl ins Feuer gegossen wird und wir alle – Clubs, Homepages und IGs übergreifend - möglichst bald wieder zu dem zurückkehren, was die Faszination Citroën ausmacht.

Mit besten Doppelwinkelgrüßen, Ulrich Brenken

Bearbeitet von admin
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Hallo Ulrich,

Danke für die ausführliche Darstellung, das war wichtig.

Habe mir (tapfer) alles durchgelesen und kann die Belastung durch die langwierige Nerverei nachvollziehen.

Die Sperre von Michael hielt ich für falsch, da man ihn dadurch unnötig zum Mehrtürer (kl. Scherz) machte, aber als menschliche Reaktion auf so eine völlig überzogene Klage finde ich es nun allemal verständlich.

Hoffe weiterhin auf ein lebendiges Forum und wünsche den Admins ein glückliches Händchen.

Gruß,

Martin

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Auch ich hielt die Reaktion des Clubs gegenüber MW in meinem ersten Posting zu dem Thema für überzogen, mittlerweile hat sich aber in meinen Augen MW mit seinen diversen Stellungnahmen selbst einen wahren Bärendienst erwiesen. So schreibt nur ein schlechter Verlierer.

Natürlich war einer der maßgeblichen Auslöser für das ganze Schlamassel, dass der Club einen Beitrag von MW abgedruckt hat, obwohl schon zuvor das Verhältnis zu MW mehr als abgekühlt war. Das ist alles was sich aus meiner Perspektive der ACC schlussendlich vorwerfen kann. Hier hätte man ein besseres Gespür haben können/sollen. Aber alles was danach kommt ist peinlich - aber definitv nicht für den ACC.

Jemanden, der nach eigenen Worten sogar die Abholung einer verschenkten(!) Innenausstattung per Mahnbescheid durchsetzen lässt, kann ich leider nicht mehr ganz ernst nehmen.

Jedenfalls Danke für die ehrlichen und offenen Worte durch den Clubleiter. Das hat mir eindeutig geholfen, die Sache etwas besser durchblicken zu können. Das ist definitv vertrauenschaffend, besonders, weil es nicht notwendig/üblich wäre einen derartigen Fall so transparent darzulegen.

lg

Grojoh

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Hallo Ulrich, danke für deine Stellungnahme.

Was für ein Theater. Bei aller Kritik an den Konsequenzen von meiner Seite bist du offensichtlich ursächlich nicht selber aktiv gewesen.

Du warst aber von dieser (Recht hin - Maß her) m.E. völlig überzogenen Spießergroteske des Hern W. betroffen - und in dieser Position

echt zu bedauern. Wenigstens ist die Angelegenheit ist nun rechtlich vom Tisch. Wie ich erfahren habe, müssen wir nun mit den neuen

Regeln leben. Mit dem neuen Hintergrundwissen fällt mir das allerdings nicht schwer.

Weiter geht's! ;-)

Viele Grüße

Holger

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hallo martin, hallo ulrich, danke für die ausführliche darstellung der "anderen seite". kann mich meinen vorrednern nur anschließen. ich bleibe accm-mitglied. gruß martin

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Hallo Ulrich,

Danke für diese ausführliche Klarstellung. Sie ist so sachlich und vollständig, dass meine Zweifel gänzlich ausgeräumt sind und ich nun in der Lage bin, das Verhalten von H.W unter deutlich objektiveren Gesichtspunkten werten zu können. Und, dass ich nun auch die 'neuen' Nutzungsbedingungen 'verstehe' und nachvollziehen kann. Übrigens war der kleine Hinweis in #4 sehr aufschlussreich.

Auch ich wünsche Dir und Euch, dass Ihr zukünftig von solchen Anwürfen verschont bleibt und den Spass an dieser Arbeit nicht verliert.

Aus meiner Sicht ist nun alles gesagt, Danke und Gruß, Sven

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Hallo Uli,

danke für die Mühen, die Du Dir gemacht hast auf alles erneut einzugehen, ich kenne ja beide Seiten schon "länger", aber nun kenne ich beide Seiten ausführlich. Vielen Dank für die Aufklärung über das was aus Sicht des Clubs gelaufen ist.

Ich hoffe nur, daß diese Diskussionen rund um den "Prozess" endlich aufhören. Schließlich ist das hier das ACC-Board und kein Roman von Kafka ;)

In diesem Sinne...

Gruß

Stephan

PS: Du bekommst noch Post von mir die Woche :)

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Moin Ulrich,

auch wenn wir uns noch nicht persönlich kennen danke ich Dir für diese Klarstellung. Ich hoffe nur , dass jetzt diese nevige Diskosin ein Ende hat und wir uns wieder der schönsten neben Sache der Welt widmen können.

Grüße Matthias

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Jemanden, der nach eigenen Worten sogar die Abholung einer verschenkten(!) Innenausstattung per Mahnbescheid durchsetzen lässt, kann ich leider nicht mehr ganz ernst nehmen.

lg

Grojoh

es wurde gesagt, wenn ich es noch in errinerung habe, " das man teilweiße mit einem mahnbescheid drohen muß, weils den leuten geschenkt immer noch zu teuer ist" so oder ähnlich war das was ich in errinerung habe. es wurde also kein mahnbescheid für eine geschenkte und nicht abgeholte ausstattung verschickt. es war eher sarkastisch gemeint. zudem diese an unseren guten freund "mazze´s xm-karsten re" ging, wenn ich mich da nicht irre.

mfg hoschi1

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es wurde gesagt, wenn ich es noch in errinerung habe, " das man teilweiße mit einem mahnbescheid drohen muß, weils den leuten geschenkt immer noch zu teuer ist" so oder ähnlich war das was ich in errinerung habe. es wurde also kein mahnbescheid für eine geschenkte und nicht abgeholte ausstattung verschickt. es war eher sarkastisch gemeint. zudem diese an unseren guten freund "mazze´s xm-karsten re" ging, wenn ich mich da nicht irre.

mfg hoschi1

Ohne jetzt wieder mit neuen Streitigkeiten beginnen oder in alten Wunden stöchern zu wollen, ist das Zitat:

Tja, das erinnert mich an meine Odyssee mit der verschenkten XM Innenausstattung. Da mußte man erst mit einem Mahnbescheid drohen, bis man sich bequemte die geschenkte Ausstattung abzuholen. ©bxig.net
für mich schon eindeutig so zu verstehen, dass diese Drohung durchaus ernstgemeint ausgesprochen wurde und nicht nur als sarkastischer Nebensatz. Wem auch immer sie dann galt.

Aber du hast natürlich recht, tatsächlich dürfte in diesem Fall kein Mahnbescheid ergangen sein. Ich hatte es anders in Erinnerung. Doch schon allein die Gesinnungshaltung darüber ernsthaft nachzudenken, ist für mich befremdlich genug und daher für mich auch mit ein Indiz für die relative Objektivität der Ausführungen des ACC in der "anderen" Sache.

Versteh mich nicht falsch, ich halte sehr viel von unserem rechtstaatlichen System und daher umso weniger davon, es durch solche Lächerlichkeiten (das Eine wie das Andere) träge zu machen und ins Absurde zu verkehren.

lg

Grojoh

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Ich kenne die Geschichte und den Artikel(umfang) nicht, finde es aber eigentlich nicht in Ordnung, einfach einen Bericht eines Anderen ungefragt in einer Zeitschrift abzudrucken.

Gab's denn irgendwann mal ne Entschuldigung der Clubleitung für die ungefragte Veröffentlichung des Berichts? Vielleicht nach dem Eingang des ersten Schreibens vom Anwalt?

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ACCM Jürgen P. Schäfer

Hallo zusammen,

ich war einige Tage hier nicht präsent (ja, auch das gibt es, habe mir ein wenig am Knie herumbasteln lassen...) und es war mehr als mühsam, mich durch die diversen Monster-Threads hier durchzukämpfen.

Umso besser verstehe ich jetzt, wie mühsam erst der völlig überzogene und unnötig vom Zaun gebrochenen Rechtsstreit für Ulrich gewesen sein muss. Nicht zu vergessen die zusätzliche Belastung für Martin hier im Forum als Admin.

Es bleibt der Wermutstropfen, daß die neuen Nutzungsbedingungen mit der möglichen Übernahme auch nur verlinkter Inhalte der Autoren in die ACZ vielen hier Bauchschmerzen bereiten. (Für mich selber gilt das weniger, ich bin mir der Tatsache bewusst, daß ich mit dem Schreiben in einem öffentlichen Forum letztlich die Kontrolle über meine Inhalte im www verliere.)

Hier nochmal die m.M. wichtige Passage:

Ulrich Brenken, der ACC-Clubleiter zu:

...

Somit stellt sich für mich - nach den insbesondere in den zurückliegenden 13 Monaten mit Herrn Werth gesammelten Erfahrungen - die Frage, was Herr Werth zu kritisieren hat, ob gar anwaltliche Schreiben kommen, wenn wir die vor einigen Tagen erfolgte Umsetzung der wahrgenommenen richterlichen Empfehlung für die Änderung der Nutzungsbedingungen aufgrund der nachvollziehbaren Kritik vieler Poster wieder auf den bewährten Status zurück setzen, weil der einen jahrelang stabilen und friedlichen friedlichen Umgang unter den Tausenden von Postern ermöglicht hat, bevor Herr Werth den Prozess führte.

Mein Angebot:

Herr Werth schickt mir unter citroen - club @ t - online . de (ohne Leerzeichen) zeitnah eine Mail, in der er versichert, dass er mit einem Zurücksetzen unserer Nutzungsbedingungen für die öffentliche ACC-Homepage wieder auf den Stand, der vor der Gerichtsverhandlung gegeben war, einverstanden ist, dass er das nicht als Verstoß gegen die im Vergleich getroffenen Vereinbarungen sieht und dass er deshalb keinen neuerliche Auseinandersetzung beginnt. Dann setzen wir die Nutzungsbedingungen umgehend wieder zurück auf den bisherigen Status und die nachvollziehbare Kritik der zurückliegenden Tage ist aus der Welt.

Solange eine solche Antwort von Herrn Werth noch nicht vorliegt oder falls eine solche mit jetzt noch nicht bekannten Randbedingungen verknüpft wird, bitte ich alle Forumsteilnehmer um Geduld.

Ulrich erkennt also die "nachvollziehbare Kritik", nach dem geschlossenen Vergleich ist aber (wenn ich das richtig verstanden habe) nicht mehr einfach der Wechsel auf die alten Nutzungsbedingungen möglich.

Ich wünsche mir, dass Michael Werth eine entsprechende Einverständniserklärung abgibt.

Nach allem was vorgefallen ist, könnte er damit ein klein wenig an Achtung und Größe zurückerlangen.

Ich bin sicher, viele ACC-Mitglieder wären dankbar dafür.

Grüße,

Jürgen

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Hallo Ulli,

danke für die Klarstellung und die klare Gegenüberstellung der beiden Seiten. Nach meiner Einschätzung hast Du/habt Ihr euch völlig korrekt verhalten und zumindest ich stehe voll hinter den getroffenen Entscheidungen.

Wer Artikel im Netz veröffentlicht und für diese Artikel "Werbung" in fremden Foren betreibt sollte nicht meckern, wenn diese Artikel, wie es seit Jahren praktische Übung und jedem Leser bekannt ist, den Weg in die ACZ finden.

Die gestellten "Honorarforderungen" sind schlichtweg lächerlich. Ich schreibe selbst häufiger für Zeitschriften, deren Auflage "geringfügig" höher ist als die der ACZ und behaupte von daher, das beurteilen zu können.

Da ich ziemlich sicher bin, das MW hier mitliest folgende Mitteilung:

Ich untersage der BX-IG hiermit jede Nutzung aller von mir erstellten bzw. auf meinen Homepages ( h-bruns.de, citroen-forum.net, citroen-forum.info) gespeicherten Daten und Informationen sowie jede Verlinkung auf diese Seiten bzw. ihre Inhalte.

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Ich habe nun zu diesem Thema genug gelesen und die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Vielen Dank für die Stellungnahme!

Ich kenne die Geschichte und den Artikel(umfang) nicht, finde es aber eigentlich nicht in Ordnung, einfach einen Bericht eines Anderen ungefragt in einer Zeitschrift abzudrucken.

Es ist lediglich ein Artikel den rund 4000 ACCM zugänglich gemacht worden. Diese hatten theoretisch jedoch auch vorher schon durch Verlinkung hier im Forum Zugang dazu. Neben geschätzten 40.000 anderen Usern. Hier fehlt doch die Verhältnismäßigkeit.

Gab's denn irgendwann mal ne Entschuldigung der Clubleitung für die ungefragte Veröffentlichung des Berichts? Vielleicht nach dem Eingang des ersten Schreibens vom Anwalt?

NACH dem Einschalten eines Anwalts ist doch naturgemäß jegliche Gesprächsbereitschaft an ihrem Ende - oder handelst du da anders?

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Ich habe nun zu diesem Thema genug gelesen und die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Vielen Dank für die Stellungnahme!

Es ist lediglich ein Artikel den rund 4000 ACCM zugänglich gemacht worden. Diese hatten theoretisch jedoch auch vorher schon durch Verlinkung hier im Forum Zugang dazu. Neben geschätzten 40.000 anderen Usern. Hier fehlt doch die Verhältnismäßigkeit.

NACH dem Einschalten eines Anwalts ist doch naturgemäß jegliche Gesprächsbereitschaft an ihrem Ende - oder handelst du da anders?

Genau richtig! Ich denke manche sollten ihr Hirn einschalten BEVOR Dinge ins Netz gestellt werden. So zu tun als wäre das dann nur für einen kleinen, ausgewählten Kreis bestimmt, hat die Realitäten den WWW noch nicht wirklich begriffen.

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NACH dem Einschalten eines Anwalts ist doch naturgemäß jegliche Gesprächsbereitschaft an ihrem Ende - oder handelst du da anders?

Ja, ich bin so blöd :D

Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt in seinem ersten Schreiben auf die beiden nicht beantworteten E-Mails hingewiesen hat und man darauf hätte reagieren können. Auch wenn nicht, hätte man fragen können, was denn nun los sei. Sowas nennt sich "Schadensbegrenzung". Wenn der andere dann auf stur schaltet, kann man immer noch selbst nen Anwalt dazuholen.

So kann ich nur mit den Wise Guys sprechen: "Dumm gelaufen..."

Sanfte Grüße,

Michael

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Vielen Dank für die klärenden Zeilen.

Jetzt kennt man beide Seiten, und kann sich ein Urteil bilden.

Ich bin und bleibe übrigens gerne ACCM.

Gruß,

Arne

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Hallo,

vielen herzlichen Dank an die Beteiligten, daß ihr solche Mühen auf euch nehmt bzw. in Kauf nehmt im Rahmen der Arbeit für den ACC und die hier am Forum beteiligten ACCM und Nicht-ACCM. Hoffen wir, daß die nächste überflüssige Klage tatsächlich frühestens in 26 Jahren eintrudelt ;) !

Torsten

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Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt in seinem ersten Schreiben auf die beiden nicht beantworteten E-Mails hingewiesen hat und man darauf hätte reagieren können.

Michael, bitte lese und verstehe den Text in #1 bevor du hier was schreibst.

Gruß

Torsten

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Hochachtung vor der offenen und äußerst ausführlichen Stellungnahme zu dem leidigen Thema, welches -bei ehrlicher Betrachtungsweise- eigentlich nur eine Mücke war. Dass daraus ein solcher Elefant gemacht wurde, entzieht sich meinem Verständnis.

Schade, dass für eine solche Lapalie ein Gericht bemüht werden musste. Entstandene Unkosten und aufgewendete Zeit stehen in keinem Verhältnis zur Sache.

Ich drücke dem Club/Clubvorstand alle zur Verfügung stehenden Daumen, dass sich so etwas nicht wiederholt.

Ein ganz dickes DANKESCHÖN für Euren Einsatz!

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Das kann ich nur unterstreichen ;)

Ach komm, du hast doch nur zufällig auf den Unterstreich-Button geklickt bei deiner Suche nach dem roten Kreuz, hihi.

mg

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Hallo Michael,

wäre nett wenn du dich erst mal einliest, vieleviele Stunden sind dir gewiss. Ist sonst doch sehr kontraproduktiv an dieser Stelle diese Diskussion erneut zu beginnen.

lg micha

Ja, ich bin so blöd :D

Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt in seinem ersten Schreiben auf die beiden nicht beantworteten E-Mails hingewiesen hat und man darauf hätte reagieren können. Auch wenn nicht, hätte man fragen können, was denn nun los sei. Sowas nennt sich "Schadensbegrenzung". Wenn der andere dann auf stur schaltet, kann man immer noch selbst nen Anwalt dazuholen.

So kann ich nur mit den Wise Guys sprechen: "Dumm gelaufen..."

Sanfte Grüße,

Michael

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