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600 kg Anhängelast an Nemo. Schlechter Scherz?

Hervorgehobene Antworten

Hallo Zusammen,

da in nicht allzuferner Zukunft die Anschaffung eines neuen fahrbaren Untersatzes ansteht (fahre z.Zt Xantia) und ich mir mal was Van-mäßiges gönnen wollte, der neue Berlingo aber doch etwas zu groß ist, dachte ich an den Nemo. Das Ding ist ja auch recht sparsam, da ich jeden Tag rund 130 km (fast nur Autobahn) fahre, spielt der Verbrauch eine wichtige Rolle.

Jetzt bin ich aber über die Anhängelast gestolpert. Meinen die das mit 600 kg gebremst ernst?

Selbst meine Ente darf schon 400 kg gebremst ziehen und ich hätte dem Ding doch locker Xantia-ähnliche Werte zugetraut. Einen Wohnwagen darf man damit nicht zum Treffen ziehen.

Hat jemand einen Vorschlag, was ich mir stattdessen zulegen sollte? 1100 kg gebremst sollten schon drin sein. Wenn mehr ist auch nicht schlimm.

Gruß

Bernd

Hallo Zusammen,

da in nicht allzuferner Zukunft die Anschaffung eines neuen fahrbaren Untersatzes ansteht (fahre z.Zt Xantia) und ich mir mal was Van-mäßiges gönnen wollte, der neue Berlingo aber doch etwas zu groß ist, dachte ich an den Nemo. Das Ding ist ja auch recht sparsam, da ich jeden Tag rund 130 km (fast nur Autobahn) fahre, spielt der Verbrauch eine wichtige Rolle.

Jetzt bin ich aber über die Anhängelast gestolpert. Meinen die das mit 600 kg gebremst ernst?

Selbst meine Ente darf schon 400 kg gebremst ziehen und ich hätte dem Ding doch locker Xantia-ähnliche Werte zugetraut. Einen Wohnwagen darf man damit nicht zum Treffen ziehen.

Hat jemand einen Vorschlag, was ich mir stattdessen zulegen sollte? 1100 kg gebremst sollten schon drin sein. Wenn mehr ist auch nicht schlimm.

Gruß

Bernd

Hey Bernd!

Holt euch doch einen Xpicasso. mit 110 HDI darfst Du 1300 kg ziehen.

Grüße

600 kg ist nicht viel, das stimmt. Man muß bedenken, daß der Nemo nicht mehr als

ein aufgeblasener C1 ist...

Wenn der neue Berlingo zu groß ist - Berlingo First! (Noch) neu zu bekommen und

der HDi 75 darf gebremst 1.100 kg ziehen. Fahrleistungen sind mit dem HDi 70

des Nemo vergleichbar. Dafür ist der Berlingo komfortabler gefedert, der Nemo ist

sehr straff.

Preislich kommst Du, wenn überhaupt, nur kaum teurer als mit dem Nemo.

oder den c3p ... 1200kg gebremst für den 109ps-diesel

600 kg ist nicht viel, das stimmt. Man muß bedenken, daß der Nemo nicht mehr als

ein aufgeblasener C1 ist...

Und der C1 hatte überhaupt keine Anhängelast! Da darf selbst keine Kugel ran sondern nur ein Zylinder als Stütze für einen Fahrradträger.

Und der C1 hatte überhaupt keine Anhängelast! Da darf selbst keine Kugel ran sondern nur ein Zylinder als Stütze für einen Fahrradträger.

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600 kg ist nicht viel, das stimmt. Man muß bedenken, daß der Nemo nicht mehr als ein aufgeblasener C1 ist...

Eher ein aufgeblasener Fiat Panda, was aber bzgl. Anhängelast aufs Gleiche rauskommt.

Hallo und Mahlzeit. Ich glaube der Nemo basiert auf dem C 2/3. Insofern nicht auf dem C1. Wobei es im Zubehör ja auch eine Anhängerkupplung für den C1 gibt. An meiner Ente hatte ich auch eine AHK. Stützlast 30kg. Ich wollte es ja nicht glauben und habe erst mal in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung nach geschaut. Ist ja ein Ding. Der Nemo wie gesagt 600kg und der C2 darf 540 kg gebremst ziehen. In der EU Über.........g steht bei unserem C1 nichts drin zu Thema Anhängelast. Lg Ingo

In der EU Über.........g steht bei unserem C1 nichts drin zu Thema Anhängelast. Lg Ingo

Ohne Gewähr: Ungebremst 350kg, 500 aufladegebremst, 50 kg Stützlast.

Der Nemo basiert weder auf C1 noch auf C2/C3, sondern ist eine Gemeinschaftsentwicklung von PSA und Fiat.

In der Benelux ist auf jeden Fall keine einzige zugelassenne Anhängevorrichtung für den C1 mit einer KUGEL möglich!

Ausnahme ist eine Anhängevorrichtung mit einem Zylinder in platz von einer Kugel, so dass nur Fahrradträger mit einem passenden adapter montiert werden können, aber sicher kein Anhängerbetrieb möglich ist.

In Deutschland sind scheinbar Anbieder die für den C1 eine Anhängevorrichtung anbieden mit einer max. Anhängelast von 500 kg. Diese Hersteller geben aber keine ABE-N°bekannt.

Citroën selber biedet für den C1 auch keine einzige Anhängevorrichtung mit Kugelkopf.

Bearbeitet ( von IRS Belgium)

Die AHK beim C1 darf in Deutschland zwar verbaut werden , aber nur als Rangierhilfe oder Aufnahme für Fahrradträger . Damit man damit Anhänger ziehen darf braucht man Angaben über die Anhängelast vom Hersteller , und da es die nicht gibt kann die AHK auch nicht zum ziehen von Hängern eingetragen werden .

Es gibt einige Fahrer, die ihre AHK im C1 eintragen lassen haben und regelmäßig mit Anhänger fahren.

bild026hg0.jpg

Quelle: Aygo-Forum

Eintragen ja , aber wie gesagt nur als Rangierhilfe oder Aufnahme für Fahrradträger . Die sollen alle mal genau schauen was in der Eintragung genau drin steht .

2CV6 mit Scheibenbremsanlage:

ungebremst 450kg

gebremst: 500kg

MfG DS

Eingetragen mit maximaler Stützlast der Kupplungskugel und Höchstzuglast laut Herstellervorgaben und auch mit Anhänger beim TÜV vorgezeigt und eingetragen.

to0525_640x640_v2.gif

Bearbeitet ( von Achim (Kantia))

Eingetragen mit maximaler Stützlast der Kupplungskugel und Höchstzuglast laut Herstellervorgaben und auch mit Anhänger beim TÜV vorgezeigt und eingetragen.

bundeskraftfahr.jpg

Achim, trügen mich meine Augen oder steht in diesem Auszug vom Kraftfahr Bundesamt sehr deutlich ungültiges Blatt?

Selbst im Agyro-Forum hat noch immer niemand bestätigen können dass die Anhängevorrichtung auch zugelassen ist zum Ziehen eines Anhängers. Ich will gerne zugeben dass ich die deutsche Lage darüber nicht kenne, aber ich habe erst vor ein paar Monaten ein Gespräch mit meinem Freundlichen geführt über den "trekhaak", also die Anhängerkupplung, beim C1 weil eine Freundin von mir da Interesse an hatte.

Die Aussage war eindeutig, beim C1 ist keine Anhängelast von Citroen angegeben und damit ist nur ein Gebrauch als Fahrradträgerhalter zugelassen.

Aber wie schon eher geschrieben, ich beziehe mich hier auf die Zulassung innerhalb der Benelux.

Es hieß auch 2007 vom Freundlichen erst, dass es bauartbedingt überhaupt nicht möglich sei, eine Anhängerkupplung zu montieren. Später gab es dann Berichte über den "Trekhaak", der aber ausdrücklich nicht für Fahrradträger geeignet sei (dafür wollte ich sie ursprünglich kaufen, deshalb weiß ich es noch genau). Stand heute ist der oben gepostete. Ich kenne persönlich einen C1-Fahrer, der mit Anhänger fährt und die AHK mit Stützlast und Höchstzuglast (Daten von oben) eingetragen hat.

Die Kopie vom Kraftfahrt-Bundesamt ist aus dem PDF von der Rameder-Hompeage und wird natürlich als Dokument nur der AHK beigelegt, deshalb wohl "ungültiges Blatt".

Ja Achim, der "Trekhaak", der in der Benelux zu kriegen ist, hat einen Zylinder in Platz von einer Kugel und ist damit nur brauchbar mit dem passenden Fahrradträger und völlig unbrauchbar um einen Hänger ziehen zu können.

Aber ich will echt nicht een thread-napping ausführen :) es geht dacht ich, immer noch um die Alternatiefe für den Nemo als Zugfahrzeug und da fällt der C1 echt aus dem Boot ;)

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