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Sitzschienenverlängerung Xantia x2 Break

Hervorgehobene Antworten

Hallo Forum

ich Suche eine "tüv-konforme" Sitzschienenverlängerung für meinen x2 :) Ich selbst messe zwar nur 1,87, es kommt jedoch auch vor, dass mein Vater (2,02) mit dem Auto fährt ... irgendwie habe ich auch überproportional viele große Menschen in meinem Freundeskreis, die gelegentlich ans Steuer dürfen und immer über zu wenig Beinfreiheit schimpfen ;) Mir würden 3-4 cm mehr schon ausreichen.

Folgendes Gutachten habe ich im Netz gefunden: https://plus.google.com/photos/107903574221611336216/albums/5311183360431304241

So ganz verstanden, ob es nun auch für meinen Xantia gilt, habe ich noch nicht... glaube aber schon. Hat jemand zufällig so etwas schönes auf Halde? Im Januar steht ohnehin TÜV an und ich würde das Biest dann direkt eintragen lassen.

Danke und Gruß

Bearbeitet ( von Koelner)

Hi,

hab nach diesem Dokument 2009 die Sitzschienenverlängerung für den 1.8 16V von einer freien Werkstatt anfertigen, einbauen und danach vom Tüv abnehmen lassen.

War alles kein Problem.

Der Umbau in meinen X2 ging genauso problemlos, gleiche Maße. Ich sitze mit meinen 1,96m wesentlich entspannter, da es gut 5-6cm weiter nach hinten geht.

So kann ich beim Spurwechsel auch den toten Winkel gut sehen ;-)

Unter Punkt 4 Verwendungsbereich sind ja für den X2 die Limo und der Break aufgezählt, also alles im grünen Bereich.

Hab das Dokument als PDF gespeichert. Wenn Du was brauchst, dann melde Dich einfach mit PN.

Gruß Cali

Was macht ihr denn hier für einen Alarm von wegen TÜV- Eintragung.

Ich habe die Sitzschienenverlängerung in meinen alten X1 von einer Cit.- Vertretung einbauen lassen und da war gar keine Rede von Tüv- Eintragung.

Also rein damit, entspannen und gut is.

Wenn man nämlich dumm fragt...

Angeblich gibts keine Eintragung mehr, seit der Xantia Seitenairbags hat. Von wegen Veränderung der Sitzposition, sicherheitsrelevant, blabla.

Also ich hab gar nicht gefragt, auch nicht dumm ;) ;) ;)

Angeblich gibts keine Eintragung mehr, seit der Xantia Seitenairbags hat. Von wegen Veränderung der Sitzposition, sicherheitsrelevant, blabla.

Aber im Gutachten ist der X2 mit angegeben, also kann der TÜV die Eintragung nicht ablehnen. Das ist ein offizielles Dokument von Citroen Deutschland in Verbindung mit der DEKRA.

Da würde ich mir von einem blöden TÜV-Prüfer das doch nicht ausreden lassen!!!

  • Ersteller

eine eintragung ist wohl tatsächlich nicht notwendig, allerdings ist dann das gutachten immer im wagen mitzuführen.

hat den nun zufällig jemand besagte schienen zu veräußern? ;)

Habe sie mir auch selber gemacht. Einfach ein bisschen Flacheisen von einem Eisenwarenladen gekauft und ebne an den entsprechenden Maßen Löcher gebohrt. Kann dir das gerne anfertigen. Schreib mir einfach was es dir wert ist per PN.

Wenn man nämlich dumm fragt...

Angeblich gibts keine Eintragung mehr, seit der Xantia Seitenairbags hat. Von wegen Veränderung der Sitzposition, sicherheitsrelevant, blabla.

Also ich hab gar nicht gefragt, auch nicht dumm ;) ;) ;)

Genau das ist auch mein Kenntnisstand. Aber wer wird schon danach fragen? Nur im Falle eines Unfalles könnte es sein, dass es Ärger gibt.

es könnte im Falle eines Unfalls nicht nur Ärger geben, sondern auch den Versicherungsschutz kosten, wenn einem nachgewiesen wird das dieses Bauteil trotz Gutachten nicht eingetragen bzw. der Einbau nicht von einer technischen Prüfstelle abgenommen wurde.

Ein Gutachten mitzuführen reicht nicht aus, das ist die Vorgehensweise wenn man eine ABE oder eine ABG hat, aber ein Gutachten muss immer eingetragen werden, ich spreche aus meiner Tuningzeit in jungen Jahren aus Erfahrung.

Die Seitenairbags sind doch in den Sitz eingebaut, die Position des Sitzes könnte nur dann eine Rolle spielen, wenn es um das Abstützen des Airbags an der B-Säule bzw. den Türen geht...

Fred, Du hast ja Recht und das wäre auch meine Argumentation.

Aber seit wann spielen Argumente beim TÜV eine Rolle? ;)

TÜV hin oder her: die Teilenummer für die Sitzschienenverlängerung lautet: KN 19229, 33,95€ netto.

Ich habe soeben da angefragt, wo ich meine in 2009 gekauft hatte, aber die haben in 2011 die beiden letzten verkauft.

Fred, Du hast ja Recht und das wäre auch meine Argumentation.

Aber seit wann spielen Argumente beim TÜV eine Rolle? ;)

Wie gesagt, wenn der Airbag sich in einem bestimmten Bereich abstützen müsste, der aber bei einer Sitzschienenverlängerung und der damit höchstwahrscheinlich verbundenen Sitzposition ganz hinten nicht mehr erreichbar ist. ;) Argumente, Logik und TÜV? Das geht nicht immer zusammen. ;)

  • Ersteller

hmmm ...laut Citroen scheint es leider offiziell nicht mehr möglich zu sein, die Verlängerung eintragen zu lassen und somit "legal" damit zu fahren. Entweder hat man Glück und die Verlängerung ist bereits verbaut und eingetragen oder man muss mit der etwas knappen Beinfreiheit leben. Der Grund sind tatsächlich die Seitenairbags. Die Citroen-Filiale in Köln musste damals angeblich sämtliche noch lagernden Verlängerungen einstampfen (was ich nicht nachvollziehen kann, da sie ja im x1 ohne Seitenairb. eigentlich verbaut werden könnten).

Allerdings frage ich mich, wie das dann beim TÜV abläuft? Gibt es irgendwie eine generelle Bestimmung, dass bei Autos mit Seitenairbags keine Veränderungen der Sitzposition zulässig sind trotz Gutachten? Sonst könnte man es ja einfach mal versuchen.

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