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Mein neues Projekt: die Blackbox Unfallkamera


nsu-mike

Empfohlene Beiträge

Das ist dann wieder in meinen Augen nur Geldmacherei...Entweder die Cops suchen gezielt nach solchen Cams ( Was klebten den da bei ihnen rundes an der Scheibe?!) oder denen ist es schlichtweg egal.....

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Es gab schon vor vielen Jahren von VDO den UDS - UnfallDatenSchreiber

Ohne Kamera aber sensorbestückt und auch mit dem Auto verbunden um verschiedene Paramateter in einer Endlosschleife zu dokumentieren:

Beschleunigung, Licht; Blinker, usw.

Da aber niemand gezwungen ist, sich im ungünstigsten Falle selber zu belasten, hat die Kiste eine Reset-Knopf.

Bekommt die Rennleitung im Falle eines Falles die Kiste vorher in die Finger wird sie zur Beweissicherung beschlagnahmt und im Labor ausgewertet.

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Regt Euch nicht auf!

Wenn ich einen Unfall hatte und die Polizei auf meine Dashcam aufmerksam mache, die den Unfall dokumentiert hat und mich entlasten kann, wäre es in meinem Sinn, wenn die Polizei das "Beweismittel" SD-Card gegen Quittung an sich nimmt. Dann kann der Verdacht der nachträglichen Manipulation gar nicht erst aufkommen.

mike

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...Dann koennen die das Handy auch einkassieren, denn auch fuers Handy gibt es Dashcam Programme, Blitzerwarner etc..

Wenn auf nem Mobiltelefon ein Blitzerwarner installiert ist, darf das Gerät auch definitiv eingesackt werden.

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Im zitierten Gesetzestext stehts doch drin. Zur Beweissicherung.

Einkassiert wird die Cam also nur, und darf auch nur dann wenn : Es geknallt hat und die Beweislage unklar ist. Oder der wo die drin hat, ist gefahren wie Wildsau und hat sein Privatrennen auch noch gefilmt - dann selber schuld. :D

Ohne Grund nur bei einer normalen Kontrolle werden (und dürfen) die Trachtenkasper eine Cam nicht beschlagnahmen mangels Begründung.

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Wenn auf nem Mobiltelefon ein Blitzerwarner installiert ist, darf das Gerät auch definitiv eingesackt werden.

Ja, aber nicht das Handy auf Verdacht, weil es koennte ja ein Blitzerwarner installiert sein. :)

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Kein Polizist darf ohne begründeten Verdacht auf illegales in das Eigentum eines Bürgers eingreifen, ohne sich selbst strafbar zu machen.

Bearbeitet von TorstenX1
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Kein Polizist darf ohne begründeten Verdacht auf illegales in das Eigentum eines Bürgers eingreifen, ohne sich selbst strafbar zu machen.

Es sei denn er argumentiert mit Gefahr im Verzug oder so etwas...

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Es sei denn er argumentiert mit Gefahr im Verzug oder so etwas...

Genau. Das betrifft aber ausschließlich Raucherautos. Durch das vom Raucher geöffnete Seitenfenster entsteht ein Sog, der eine mangelhaft befestigte Dashcam (Stichwort Saugnapfschwäche, ein besonders von Rauchern oft ignoriertes Risiko) aus dem Fenster und in die Windschutzscheibe des nachfolgenden Fahrzeuges befördern kann. Ich möchte jetzt gar nicht daran denken, daß die herausgesaugte Dashcam ebenso einen völlig unbeteiligten Dackel treffen könnte.

Bearbeitet von TorstenX1
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Genau. Das betrifft aber ausschließlich Raucherautos. Durch das vom Raucher geöffnete Seitenfenster entsteht ein Sog, der eine mangelhaft befestigte Dashcam (Stichwort Saugnapfschwäche, ein besonders von Rauchern oft ignoriertes Risiko) aus dem Fenster und in die Windschutzscheibe des nachfolgenden Fahrzeuges befördern kann. Ich möchte jetzt gar nicht daran denken, daß die herausgesaugte Dashcam ebenso einen völlig unbeteiligten Dackel treffen könnte.

Das gibt sicher lustige Bilder, wenn die Cam noch während des Fluges aufzeichnen würde. Vor allem das dumme Gesicht des Dackels wäre Gold wert. :D

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  • 4 Wochen später...
  • 2 Monate später...

Kommt aus Shanghai und muss ggf. beim Zoll abgeholt werden - natürlich nachdem sie verzollt wurde: so war es zumindest bei mir.

Sieht exakt aus wie meine.

- Bildqualität ist nicht so der Hammer: Nummernschild vom Gegenverkehr ist reine Glückssache.

- die G-Sensoren sind alles andere als 'Geeicht': Abweichung bis 27% zu wenig!

- das GPS-Signal wird häufig nicht erkannt und wenn, dann ist die Berechnung der Geschwindigkeit viel zu träge

Aber eigentlich erfreue ich mich an den Filmen immer wieder aufs Neue.

Jaja, man wird anspruchsvoll :)

Gruß Stefan

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Die sieht auch aus, wie meine. Und damit bin ich sehr zufrieden. Für wenig Geld (selbst mit 10 € Zoll) bekommt man sehr viel Leistung. Und ob der G-Sensor 20 % Fehler hat, ist mir wurscht. Im Profi-Rennbereich gibt es präzisere für den 10 fachen Preis. Hier 2 Bilder von letzter Woche in reduzierter Auflösung:

3a1251396173897.jpg

158611396174022.jpg

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Also für das Tempo sehen die Bilder doch ordentlich aus.

Zoll dürfte nichtmal anfallen, Standort ist GB. Aber wäre auch net so wilde.

Ich überleg mal, soll in Mutterns ZX dann erstmal rein, wenns geht. Die fährt am Meisten und in Niederbayern. Da braucht man sowas wirklich.

Und je nach Bildstabilisator evtl. eine Zweite später wechselweise XM und Möpp.

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Der Firmenstandort ist da. Als Artikelstandort oben ist aber nunmal GB angegeben. Ich werd aber vor Bestellung nochmal anfragen vorher.

Hatte ich jetzt schon mehrmals. Chinesische Firmen, versandt wird aber aus Schweiz oder GB.

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Die sieht auch aus, wie meine. Und damit bin ich sehr zufrieden. Für wenig Geld (selbst mit 10 € Zoll) bekommt man sehr viel Leistung. Und ob der G-Sensor 20 % Fehler hat, ist mir wurscht. Im Profi-Rennbereich gibt es präzisere für den 10 fachen Preis. Hier 2 Bilder von letzter Woche in reduzierter Auflösung:

3a1251396173897.jpg

158611396174022.jpg

Zurueck in die Zukunft :D

Passt nicht ganz, war mein erster Gedanke bei anbetracht der Fotos :D

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  • 4 Monate später...

Neues Urteil über den Gebrauch von Dashcams:

Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto: Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz

Erfolg für Datenschützer: Im ersten Prozess um die Zulässigkeit von Auto-Videokameras teilte das Gericht ihre Bedenken. Der Einsatz sogenannter Dashcams ist unter bestimmten Bedingungen unzulässig.

Ansbach - Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannte Dashcams, haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte am Dienstag den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.

So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen.

...

Auch durch das aktuelle Urteil bleibt die Gesetzeslage in Deutschland weiterhin unklar. Der Einsatz von Dashcams ist hierzulande - anders als beispielsweise in Österreich - nicht ausdrücklich untersagt. Erlaubt ist beispielsweise der Einsatz der Mini-Kameras für persönliche Zwecke.

In Österreich droht Autofahrern mit Dashcam an Bord ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

...

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html

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In Österreich droht Autofahrern mit Dashcam an Bord ein saftiges Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Sofort dachte ich: "Ach du Scheiße. Man darf also wirklich nicht vergessen, das Ding vor der Grenze abzumontieren.

Das muss man auch erst mal wissen! Wäre ich heute morgen nach Slowenien gefahren wäre ich denen in die Falle gefahren."

Der Zustand "Dashcam aus dem Sinn" ist nach jahrelangem Betrieb einer solchen nichts besonders.

Zumal sie sich hinter dem Innenspiegel versteckt.

Aber Entwarnung?

Für private Zwecke erlaubt

Aus Sicht des ÖAMTC ist eine Dashcam aber nicht grundsätzlich verboten. Es kommt ganz auf die Verwendung des Geräts an: “Verwendet man die Kamera um eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke (quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, Anm. d. Red.) zu machen, spricht nicht viel dagegen. Unserer Meinung nach ist das eben keine ‘Überwachung’.”

Auf Persönlichkeitsrechte achten

Zu beachten ist dabei aber immer, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Wenn man ein Video anderen bereitstellt, müssen alle Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht werden: “Zusätzlich zu den Aspekten des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre könnte noch das Urheberrecht ins Spiel kommen. Werden Aufnahmen nicht genehmigter Weise durch Dritte weiterverbreitet bedeutet dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht”, informiert Wagner.

http://www.vol.at/mit-einer-dashcam-im-auto-mitfilmen-strafe-kann-bis-zu-25-000-euro-kosten/3851737

Österreich

In Österreich vertritt die Datenschutzbehörde die Rechtsauffassung, dass Dashcams der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen unterliegen. Im bislang einzigen Beschluss über einen entsprechenden Antrag lehnte die Datenschutzkommission im Februar 2012 die Registrierung ab und untersagte dem Antragsteller damit den Einsatz.[14] Nach Ansicht der Behörde ist der Betrieb von Dashcams durch Private in Österreich grundsätzlich nicht zulässig. Der Bescheid wurde vom Antragsteller keiner gerichtlichen Überprüfung zugeführt, insgesamt geht die Datenschutzbehörde davon aus, dass die Entwicklung "noch nicht abgeschlossen" sei.[15]

http://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam

hs

Bearbeitet von e-motion
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Ist doch nichts passiert.

Im (deutschen) Prozeß ging es um einen Anwalt, der die Dashcam gezielt einsetzte, um andere Verkehrsteilnehmer wegen Verstößen anzuzeigen. Das Gericht befand den Einsatz der Dashcam in diesem Einzelfall als unzulässig, denn der Mann habe "den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, womit das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet"

Für mich bedeutet das, daß ich mir weiterhin keine Sorgen um die Zulässigkeit meiner Dashcam und die hoffentlich nie kommende Verwendung der Speicherkarte als Beweismittel machen muß.

Gruß

Torsten

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