20. Januar 201511 J. Ja über die Variante wurde hier schonmal diskutiert. Ist erstens Betrug und kam wohl für Edgar aufgrund seines Berufs ganz besonders wenig in Frage. Mir wäre dieser Aspekt an sich auch eher egal, aber mittlerweile ist eine falsche Plakette bei der HU ein schwerer Mangel, das hiesse alle 2 Jahre Plaketten kratzen, das würde mich ziemlich nerven. Ich wüsste auch keinen der mir immer wieder ne grüne Plakette verkauft...
20. Januar 201511 J. Ja über die Variante wurde hier schonmal diskutiert. Ist erstens Betrug und kam wohl für Edgar aufgrund seines Berufs ganz besonders wenig in Frage. Mir wäre dieser Aspekt an sich auch eher egal, aber mittlerweile ist eine falsche Plakette bei der HU ein schwerer Mangel, das hiesse alle 2 Jahre Plaketten kratzen, das würde mich ziemlich nerven. Ich wüsste auch keinen der mir immer wieder ne grüne Plakette verkauft... Das ist aber eigentlich überhaupt kein Problem. Wenn man keinen sonst so kennt, dann kann man im Netz über Nacht eine grüne Plakette kaufen, mit fiktiven Angaben online, sogar das amtliche Kennzeichen schön eingedruckt. Ach übrigens, wenn man mit einer gefälschten Plakette einen Unfall baut, dann entfällt u.U. auch der Versicherungsschutz, da der Wagen (s.o.) wegen Betrugs auch rückwirkend die Betriebserlaubnis verlieren kann.
20. Januar 201511 J. Ja. Und wenn man doch erwischt werden sollte, dann gibt es €1.000 Sofortstrafe und Entzug des Betriebserlaubnisses auf den betreffenden Fahrer auf Lebenszeit. Ich habe einen Ordnungsamtheini darüber en Detail befragt. Das klingt aber eher nach Panikmache. So schlimm wäre der Feinstaubverstoss ja nicht dass man da so krass ausholen müsste. Ich tippe eher auf das normale Bußgeld zzgl. einer großzügigen Verwaltungsgebühr + Mängelkarte. Im Internet sind entsprechende Urteile auf Anhieb nicht zu finden. Gedroht wird von den Pressesprechern der Behörden mit Anzeige wg. Urkundenfälschung, aber selbst die Funktion als Urkunde ist bei der Umweltplakette offenbar nicht 100% eindeutig. Allerdings würde es Geld kosten, möglicherweise nicht zu knapp. Bearbeitet (20. Januar 201511 J. von oOOosashoOOo)
20. Januar 201511 J. 80€ Bußgeld, wenn man mit der UNPASSENDEN oder FEHLENDEN Plakette erwischt wird*. Eine falsche Plakette ist Urkundenfälschung und wird ganz anders behandelt. Wenn man so lustig ist, kann man das ja auf die Probe stellen :-) Freiwillige her! (... Ich mach das nicht [emoji3]) * = ich habe auch kalkuliert und gedacht, ich könnte mich theoretisch 6-8mal in der Umweltzone erwischen lassen und das wäre dann ja immer noch günstiger als die Umrüstung von GELB auf GRÜN. Doch hat mir der Ordnungsamtsheini klar gemacht, dass spätestens bei der 3. Verletzung der selbigen Umweltzone, ich als "Wiederholungstäter" gelten würde und ich dann vermutlich einen Idiotentest absolvieren müsste [emoji3] Bearbeitet (20. Januar 201511 J. von AFS427)
20. Januar 201511 J. 80€ Bußgeld, wenn man mit der UNPASSENDEN oder FEHLENDEN Plakette erwischt wird. Unpassend zur Umweltzone oder zum Fahrzeug? Ersteres wäre ja normal, viele Umweltzonen lassen ja nur noch grün rein, da sind dann alle anderen Farben unpassend. Letzteres wäre ja der hier interessante Fall. Was meinst Du mit "falsche Plakette"? Wenn ich mir selber eine male oder am PC ausdrucke, klar, dann ist es auf jeden Fall eine Fälschung, ob eine Urkundenfälschung müssen Gerichte entscheiden, aber in dem Fall ist eine entsprechende Anzeige angebracht. Wenn ich nur eine unpassende Plakette ans Fahrzeug klebe, habe ich ja noch keine selber gefälscht. Ich weiss, das klingt nach Haarspalterei, aber so sind die Gesetze nun mal. Braucht man sich ja nur die extrem genaue Rechtsprechung zum Thema Handy am Steuer anschauen, ein Diktiergerät, Gameboy oder iPod wäre ja legal.
20. Januar 201511 J. Unpassend zur Umweltzone oder zum Fahrzeug? Ersteres wäre ja normal, viele Umweltzonen lassen ja nur noch grün rein, da sind dann alle anderen Farben unpassend. Letzteres wäre ja der hier interessante Fall. Was meinst Du mit "falsche Plakette"? Wenn ich mir selber eine male oder am PC ausdrucke, klar, dann ist es auf jeden Fall eine Fälschung, ob eine Urkundenfälschung müssen Gerichte entscheiden, aber in dem Fall ist eine entsprechende Anzeige angebracht. Wenn ich nur eine unpassende Plakette ans Fahrzeug klebe, habe ich ja noch keine selber gefälscht. Ich weiss, das klingt nach Haarspalterei, aber so sind die Gesetze nun mal. Braucht man sich ja nur die extrem genaue Rechtsprechung zum Thema Handy am Steuer anschauen, ein Diktiergerät, Gameboy oder iPod wäre ja legal. Unpassend, wenn das Fahrzeug laut Papiere nicht die Auflagen für Grün erfüllt, aber eine Grüne Plakette hat. Wenn man eine Grüne Plakette aufgeklebt hat, dann dürfen die ja fragen, woher diese stammt. Wenn im Netz gekauft, dann hast du ja dort die Angaben SELBST gemacht, d.h. du bist für deren Inhalt verantwortlich. Bearbeitet (21. Januar 201511 J. von AFS427) Mi
20. Januar 201511 J. Naja, dann sind es doch nur 80€, das klingt doch wesentlich entspannter als: Ja. Und wenn man doch erwischt werden sollte, dann gibt es €1.000 Sofortstrafe und Entzug des Betriebserlaubnisses des betreffenden Fahrzeuges auf den betreffenden Fahrer auf Lebenszeit Und keiner sagt dass man in Fall dass man gefragt wird korrekte, oder überhaupt Angaben machen muss. Als Beschuldigter darf man lügen wie Pinocchio!
20. Januar 201511 J. Die Chance allerdings, erwischt zu werden, ist äußerst gering. Solltest Du u.U. in einem Unfall verwickelt sein, wo deine Versicherung für dich mit mehreren zehntausend Euros haften müsste, dann kannst du den Allerwertesten verwetten, dass die Versicherung alles In Gang setzen würde, das Geld nicht bezahlen zu müssen. Die kriegen dann das mit der inkorrekten Plakette schon raus, das müsste doch klar sein.
21. Januar 201511 J. Naja, dann sind es doch nur 80€, das klingt doch wesentlich entspannter als:Und keiner sagt dass man in Fall dass man gefragt wird korrekte, oder überhaupt Angaben machen muss. Als Beschuldigter darf man lügen wie Pinocchio! Nein mann, du verstehst das falsch. 80 € für ein Fahrzeug mit gelber Plakette in einer grünen Zone. Das heisst, die Karre hatte schon eine RICHTIGE Plakette, war aber in der verbotenen Zone unterwegs. ABER wenn die Karre gar nicht grün fähig ist, aber die grüne Plakette klebt, dann ist das eine Urkundenfälschung und es erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Von der Versicherungsschutz ganz zu schweigen :-)
21. Januar 201511 J. Also hab da eh nicht so das Interesse dran. Mir mangelt es momentan an einem Diesel, an grünen Plaketten, und ich hab im Moment zuviele Benziner mit legaler grüner Plakette. Der Spritpreis motiviert mich im Moment auch gar nicht so sehr meinen TCT gegen einen TD oder HDI zu tauschen. Und da das dann auch ein Activa sein müsste hätte ich das gleiche Problem wie Edgar
21. Januar 201511 J. Nein mann, du verstehst das falsch. 80 € für ein Fahrzeug mit gelber Plakette in einer grünen Zone. Das heisst, die Karre hatte schon eine RICHTIGE Plakette, war aber in der verbotenen Zone unterwegs. ABER wenn die Karre gar nicht grün fähig ist, aber die grüne Plakette klebt, dann ist das eine Urkundenfälschung und es erlischt automatisch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Deshalb hatte ich ja gefragt unpassend zur Zone oder zum Fahrzeug, darauf hast Du ja geschrieben: Unpassend, wenn das Fahrzeug laut Papiere nicht die Auflagen für Grün erfüllt, aber eine Grüne Plakette hat. Jetzt denke ich du meinst doch eher unpassend zur Zone, da sind die Bußgelder ja bekannt. Interessant ist was passiert wenn die Plakette nicht zum Fahrzeug passt, wie hier vorgeschlagen wurde, ich denke auch dass da evtl. eine Strafanzeige kommen könnte, denke aber dass die eher fallen gelassen wird. Die drakonische Strafe die Du vorher genannt hast erscheint mir irgendwie etwas unrealistisch - aber man weiss ja nie...
21. Januar 201511 J. Zum einen ist das keine urkundenfälschung sondern falschbeurkundung. Und betrifft nicht den Halter sondern den der die Plakette ausgestellt hat. Und die Betriebserlaubnis erlischt bei weitem nicht, weil nicht ein einziger Punkt des 19 (2) Stvzo erfüllt ist. Viele grüße Janbo
21. Januar 201511 J. Ähm ... und wenn ich erst keine Plakette drauf klebe ? Bei meinem wunderschönen Xantia, 1,9 TD ist es die schöne ROTE Plakette aber da ich KFZ-Steuerbefreiung habe klebt da nix von dem schei ..... am Glas. Würden bei einer Kontrolle dann auch 80,00 € fällig ? Der internationale blaue Behinderten Parkausweis hängt ja gut ersichtlich hinter der Frontscheibe.
21. Januar 201511 J. Ja über die Variante wurde hier schonmal diskutiert. Ist erstens Betrug und kam wohl für Edgar aufgrund seines Berufs ganz besonders wenig in Frage. Mir wäre dieser Aspekt an sich auch eher egal, aber mittlerweile ist eine falsche Plakette bei der HU ein schwerer Mangel, das hiesse alle 2 Jahre Plaketten kratzen, das würde mich ziemlich nerven. Ich wüsste auch keinen der mir immer wieder ne grüne Plakette verkauft... Das Geheimnis ist die passende Trägerfolie. Generell muss ich sagen: Es fährt sich auch mit gelber Plakette sehr gut in grünen Umweltzonen. In Frankfurt ist es so, dass die Polizei sich weigert, die Fahrzeuge entsprechend zu kontrollieren. Und das Ordnungsamt kontrolliert nur den ruhenden Verkehr. Und das ausschließlich im öffentlichen Verkehrsraum. Also reinfahren in die Umweltzone und dann ab ins Parkhaus. Dort kontrolliert keiner. Bearbeitet (21. Januar 201511 J. von Kugelblitz)
21. Januar 201511 J. Ähm ... und wenn ich erst keine Plakette drauf klebe ? Bei meinem wunderschönen Xantia, 1,9 TD ist es die schöne ROTE Plakette aber da ich KFZ-Steuerbefreiung habe klebt da nix von dem schei ..... am Glas. Würden bei einer Kontrolle dann auch 80,00 € fällig ? Der internationale blaue Behinderten Parkausweis hängt ja gut ersichtlich hinter der Frontscheibe. Das hat mit der Steuer genau nichts zu tun. Eine Steuerbefreiung beeinflusst ja nicht den Feinstaubausstoß.
21. Januar 201511 J. Leute zurück zum Thema: Nebenan verkauft TomDamme seinen Activa HDI (BJ2000) mit Unfallschaden, evtl lässt sich das ja richten? http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?151457-Xantia-X2-HDi-activa-Unfallschaden
21. Januar 201511 J. Leute zurück zum Thema: Nebenan verkauft TomDamme seinen Activa HDI (BJ2000) mit Unfallschaden, evtl lässt sich das ja richten?http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?151457-Xantia-X2-HDi-activa-Unfallschaden Wollte ich auch gerade verlinken...
21. Januar 201511 J. Die Chance allerdings, erwischt zu werden, ist äußerst gering. Solltest Du u.U. in einem Unfall verwickelt sein, wo deine Versicherung für dich mit mehreren zehntausend Euros haften müsste, dann kannst du den Allerwertesten verwetten, dass die Versicherung alles In Gang setzen würde, das Geld nicht bezahlen zu müssen. Die kriegen dann das mit der inkorrekten Plakette schon raus, das müsste doch klar sein. Diese Geschichte, dass der Versicherungsschutz (der Haftpflicht) bei Fahrten ohen BE rückwirkend erlischt, ist übrigens auch nur ein: Eine Geschichte. Die wird zb gern bei der HU ausgepackt um die Sache zu dramatisieren. Aber eine Versicherung kann nicht die Zahlung des Schadens (das ist ja gegenüber dritten, die mit dem Erlöschen der BE gar nichts zu tun haben) nicht verweigern. Allenfalls droht eine Vertragsstrafe, die liegt in der Regel in der Höhe der Jahresprämie. Nur mal so am Rande. Und wie Janbo schon sagt, erlischt auch nicht die BE. Bearbeitet (21. Januar 201511 J. von Dr.Jones)
21. Januar 201511 J. Ähm ... und wenn ich erst keine Plakette drauf klebe ? (..) Würden bei einer Kontrolle dann auch 80,00 € fällig? ja, auf jeden fall
21. Januar 201511 J. Einfach mal ausprobieren, Leute @ Dr.Jones: bei dir wird es in HH wohl schwer gehen, aber @ Jan.Bo.Sattler: du kannst es ja mal auf die Probe stellen in Osnabrück, dann hat man die Klarheit und nicht nur Annahmen Einfach mit einer gefakten grünen Plakette auf der Karre in der Umweltzone rumfahren, einen Unfall bauen und u.U. dann vergeblich auf die Zahlung der Versicherung warten, das könnte schon passieren. Im Netz kann man ja die Grüne Plakette sozusagen blanko kaufen - man gibt dann die getürkten Daten zu einem bestimmten Kennzeichen ein, bezahlt die Rechnung und es wird versendet. Dann ist ja wohl der Halter des Wagens für das Anbringen des Aufklebers verantwortlich - kein Betrieb (...)eine Versicherung kann nicht die Zahlung des Schadens (das ist ja gegenüber dritten, die mit dem Erlöschen der BE gar nichts zu tun haben) nicht verweigern. (...) nur mal am Rande, woher nimmst du das? natürlich kann die versicherung die auszahlung verweigern, wenn vertragswidrig gehandelt wird. Bearbeitet (21. Januar 201511 J. von AFS427)
21. Januar 201511 J. Hallo AFS427 Was für ein Problem hast du eigentlich sind es die Dieselfahrer, Raucher ,deine Gesundheit oder was?
21. Januar 201511 J. Wie gesagt, dir Be erlischt nur in drei Fällen, und zwar diesen: 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,* 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder* 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. streng genommen erlischt nicht mal die BE wenn falsche Räder/reifen montiert sind. . solang natürlich nicht wirklich nicht so arg übertrieben wird, das punkt 1 erfüllt ist. Übrigens sind meine Äußerungen keine Annahmen sondern Tatsachen, ebenso wie die von Jones, wir haben beruflich mit der Thematik zu tun...und hören uns genau das was wir hier sagen mindesten einmal im jahr von jemandem an, der an der Entscheidungsfindung solcher gesetze beteiligt ist. viele grüße janbo
21. Januar 201511 J. Ersteller Aber eine Versicherung kann nicht die Zahlung des Schadens (das ist ja gegenüber dritten, die mit dem Erlöschen der BE gar nichts zu tun haben) nicht verweigern. Allenfalls droht eine Vertragsstrafe, die liegt in der Regel in der Höhe der Jahresprämie. nur mal am Rande, woher nimmst du das? natürlich kann die versicherung die auszahlung verweigern, wenn vertragswidrig gehandelt wird. Wikipedia: "Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 Euro je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei." Also, der Unfallgegner bekommt immer sein Geld - wenn das Fahrzeug versichert ist. Und das sind fast alle Autos, da ein Auto (in der EU) nur mit Haftpflichtversicherung zum Verkehr zugelassen wird. Den Satz "Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei." verstehe ich so, dass der Versicherungsnehmer in den Fällen, in denen ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt wird, nicht nur bis zu 5000 € in Regress (Rückgriff) genommen werden kann, sondern unbegrenzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mich meine Haftpflichtversicherung wegen einer falschen Feinstaubplakette oder wegen des unerlaubten Fahrens in der Umweltzone in Regress nehmen würde. Denn unter einer "unbefugten Benutzung" wird wohl was anderes verstanden. Aber solange wir diese Umweltzone in unserer Stadt haben, denke ich überhaupt nicht daran, ein Auto zu fahren, dass keine legale grüne Plakette hat.
21. Januar 201511 J. Also unabhängig davon ob, wie, warum und welche Strafe man kriegt, kriegen sollte oder müsste... Ich find ehrlich gesagt interessanter ob für Edgar der HDI mit frontschaden in Frage kommt
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