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Citronenbändiger

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Das Problem liegt im System, nicht bei den Richtern, die es anwenden (müssen).

Wäre es zum Prozess gekommen, wäre sicher ein Freispruch drin gewesen. Nur wäre es über Wochen breitgetreten worden.

Was mir (und wohl sehr vielen anderen) sehr sauer aufstößt, ist, daß es außer der "Spende" von 5000.- €, welche Herrn Edathy wohl nur nebenbei belastet,

keinerlei weitere Auflagen gab, z.B. sich einer psychologischen Behandlung zu unterziehen.

Daß weder Schuldbewußtsein, noch Reue vorhanden sind, hat er ja in seinen Äußerungen direkt nach Schließen der Akten sehr deutlich dargestellt.

Er hätte auch direkt sagen können : "Juhu ! Ich mach dann mal weiter so."

Wie weiter oben schon gesagt, stört mich, daß er zugegeben hat Kinder- und Jugendpornographie konsumiert zu haben, was gleichbedeutend damit ist,

dies zu fördern. Und wo keine Nachfrage, da kein Angebot, da kein Kinderleid. Und dafür gibt unser Recht nur lächerliche 5000.-€ Spende her.

Wahrscheinlich kann er die Kohle auch noch steuerlich geltend machen... (Spekulation meinerseits).

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Was mir - auch nach dem Lesen vieler Artikel - immer noch unklar ist: Edathy hat zugegeben, kinderpornografisches Material bestellt, heruntergeladen und angeschaut zu haben.

Zunächst hatte er ja immer noch behauptet, es habe sich dabei nur um legales Material gehandelt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte deutlich gemacht, dass es da schwierige Grenzziehungen gibt:

Jörg Fröhlich, der Leiter der Anklagebehörde, erklärte hierzu, die Ausbeute der bisherigen Durchsuchungen sei „bisher eher mager“.[26] Er gehe bezüglich der von Edathy angeblich bestellten Abbildungen „bisher davon aus, dass die Strafbarkeitsschwelle hier noch knapp unterschritten ist“.[27] Nach Fröhlichs Angaben hat das BKA das von Edathy angeblich bestellte Bildmaterial in einer ersten Auswertung als „nicht eindeutig kinderpornografisch“ oder „nicht indiziert“ eingestuft.[28]
aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Edathy-Aff%C3%A4re#2013

Was mir in der ganzen Berichterstattung nicht klar wird: Hat er denn jetzt gestern in der Hauptverhandlung des Besitz von gerade noch legalem Material oder von eindeutig illegalem Material eingeräumt?

Ich finde, unsere Journalisten eiern da alle so ein bisschen herum...

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Das Problem liegt im System, nicht bei den Richtern, die es anwenden (müssen).

Du findest das System, dass man nur aufgrund eines zur Tatzeit herschenden Gesetzes und Beweisen verurteilt werden kann, schlecht?

Oder moechtest Du diese Rechte nur einer bestimmten Gruppe aberkennen? Recht ist eben nur sinnvoll wenn es fuer alle gleich ist, das gilt besonders fuer Schutzrechte.

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Ich arbeite mit den Opfern der Päderasten und viele der Täter werden einfach freigesprochen weil z.b. eine 7jährige sich etwas widerspricht in ihrer Aussage. Er wurde klar ein Missbrauch festgestellt. Warum gibt es in solchen Fällen kein Indizienprozess?? Unsere Rechtssprechung ist einfach Täterfreundlich.

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Nein ! Entweder verstehst Du mich nicht, oder Du willst mich nicht verstehen !!!

Die Richter haben in der Anwendung der bestehenden Gesetze alles richtig gemacht.

Was mir die Zornesröte ins Gesicht treibt ist, daß die bestehenden Gesetze es zulassen, daß jemand ein Geständnis ablegt, etwas Illegales getan zu haben

(sonst hätte es keine Ermittlungen und Anklage gegeben) und dann als freier Mann davonstolziert. Ganz primitiv ausgedrückt kommt es so rüber :

"5000.-€ Ablaß gezahlt und einen Freispruch erhalten."

Jetzt wirst Du natürlich (zu Recht) widersprechen und sagen, daß es keinen Prozeß, also auch keinen Freispruch gab....

Juristisch sicher richtig, nach gesundem Menschenverstand aber halt nicht.

Nochmal : Es handelt sich hier in keinster Weise um eine Lapalie, oder einen Kavaliersdelikt ! Wegsperren wäre sicher bei Weitem zu hart, zumal ja wohl auch einiges an Beweisen fehlt, aber

empfindlichere Auflagen wären schon sehr wünschenswert gewesen !

Und bitte nicht wieder nur das verstehen, was man verstehen will !

Edith sagt : "Das ist ja so, als ob ich über ne rote Ampel fahre und um das Fahrverbot zu umgehen, gebe ich es nochmal explizit zu, zahle statt 100.- nun 150.- Strafe und

darf weiterhin Fußgänger auf dem Überweg gefährden. Und hinterher sage ich noch : Was ? Nee - ich hab meinen Führerschein doch nicht abgeben müßen, also

hab ich auch nie einen Fehler gemacht."

Bearbeitet von silvester31
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Unsere Rechtssprechung ist einfach Täterfreundlich. ��

Nein, unser Recht ist im Zweifel fuer den Angeklagten. Das ist fuer Opfer sicher oft schwer verstaendlich. Auch ich sehe Dinge aus meiner Perspektive und bin enttaeuscht wenn es eine Autoritaet anders sieht. Beonders hart ist das fuer jemanden der ein schweres Trauma erlitten hat. Aber trotz dieses Rechtes entwickelt sich unsere Gesellschaft in eine gewaltfreiere Richtung. Denkst Du das wir lieber ein paar mehr unschuldig Verurteilte in Kauf nehmen sollten?

Nein ! Entweder verstehst Du mich nicht, oder Du willst mich nicht verstehen !!!

Nein, ich kann dich nicht verstehen! Edathy hat kein strafbares Vergehen zugegeben! Er hat "Fehler" gemacht! Er hat eine etwas eigenartige Form der Reue, die seinem vielleicht selbstgerechten Karakter entspricht, gezeigt, mehr ist ohne Beweise nicht drin! Du willst einfach Lynchjustiz und das verabscheue ich noch mehr als die Verbrechen die Du Edathy unterstellst!

Bearbeitet von MatthiasM
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Interessantes kleines Interview zur Einstellung des Verfahrens: http://www.ndr.de/kultur/Das-Gestaendnis-ist-eine-reine-Schauveranstaltung,edathy844.html

Warum konnte das Verfahren so schnell und vergleichsweise milde eingestellt werden?

Gisela Friedrichsen: Das liegt schlicht und einfach daran, dass die Staatsanwaltschaft offensichtlich keine, oder nur ganz wenige, handfeste Beweise vorlegen konnte, dass Edathy sich da auf diesem Gebiet betätigt hat...

Also es lag nichts wirklich Handfestes vor... Das hat nicht gereicht, für eine Verurteilung zu einer gravierenderen Strafe.

Dass die Staatsanwaltschaft ein Geständnis in einräumender Schuld haben wollte, ist nach meinem Dafürhalten eine reine Schauveranstaltung gewesen. Im Gesetz steht nichts davon. Für eine Einstellung nach Paragraph 153a kommt es nur auf die Schwere des Gesetzesverstoßes an und der ist hier offensichtlich sehr gering gewesen. Da steht nicht, dass der Angeklagte gestehen muss, der kann schweigen, der kann lügen, der kann bereuen oder auch nicht. Es kommt darauf an, wie schwer der Verstoß war und ob alle Beteiligten mit einer Einstellung zufrieden sind und dem zustimmen. Das hat also offensichtlich den Zweck gehabt, dass die Staatsanwaltschaft sich da noch einmal profiliert hat, um davon abzulenken, dass man den Mann vorverurteilt hat in einer geradezu grotesken Weise, ohne wirklich etwas gegen ihn in der Hand zu haben.
NDR Kultur: Kommt es in Strafverfahren häufiger vor, dass Gerichte solch einen "Deal“ anbieten?

Friedrichsen: Es ist kein "Deal“ in dem Sinne gewesen, so nach dem Motto: Wir haben keine Lust mehr hier länger zu verhandeln: gestehe und dann kannst du nach Hause gehen. Die Inanspruchnahme des Paragraph 153a kommt sehr häufig vor, wenn ein Gericht keine wirkliche Basis hat, auf der es verurteilen kann.

Finde ich aus juristischer und vor allem aus rechtsstaatlicher Sicht alles korrekt und nachvollziehbar. Moral und Abscheu wird vor Gericht nicht verhandelt und der Strafprozeß war ja der Aufhänger für diesen Thread.

Bearbeitet von Juergen_
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Ich arbeite mit den Opfern der Päderasten und viele der Täter werden einfach freigesprochen weil z.b. eine 7jährige sich etwas widerspricht in ihrer Aussage. Er wurde klar ein Missbrauch festgestellt. Warum gibt es in solchen Fällen kein Indizienprozess?? Unsere Rechtssprechung ist einfach Täterfreundlich.

Du arbeitest mit Opfern von Päderasten und weißt nicht, dass diese männlich sein müssten? :-)

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Citronenbändiger
Ich würde sagen der war weder schwul noch paedophil, sondern hatte massiv einen an der Klatsche. Wozu hattest Du eigentlich Eltern?

Solche Leute sind wirklich ein Problem, die Jugendliche zur Kompensation ihrer Stoerungen missbrauchen.

Ich schaetze, dass etwa die Haelfte aller Frauen Erfahrungen mit derartigen Uebergriffen gehabt haben. Wenn die alle eine derartige Phobie etwicken wuerde, gaebe es bald keinen Nachwuchs mehr.

Oh ja . Der hatte einen an der Klatsche . War vorher 10 Jahre beim Bund und wurde dann Erzieher . Meine persönliche Erfahrung mit einigen Leuten , die zu lange beim Bund waren : Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld sechs Leute , welche alle einige Jahre beim Bund ihren Lebensunterhalt einige Jahre verdient hatten . Davon waren Zwei charakterlich so gefestigt , das sie ihre Z-jahre schadlos hinter sich lassen konnten und trotzdem heute normale Menschen sind , während die anderen vier nicht soviel Glück hatten ( Mein Cousin ist auch einer von denen ) die glauben immer noch , sie haben einen Exerzierplatz vor sich und sie wären die Größten . Dieser Charakterzug sickert immer wieder durch und das wirkt bei Nicht Soldaten ehr lächerlich.

Ja , wo Du das mit den Frauen schreibst , dieser besagte Erzieher war auch öfter mal drüben im Mädchenheim . Später auf einem Klassentreffen erfuhr ich , was diese Sau da gemacht hat . Einmal in der Woche mussten wir Internatsschüler den Schul-und Internatshof fegen , Laub harken ...nannte sichArbeitsdienst . Den bekam man auch noch als zusätzlichen Strafdienst aufgebrummt , wenn man in den Augen des Erziehers und der Erzieherin scheiße gebaut hat . Na , jedenfalls ist der Erzieher ins Mädchenheim rüber und bot einigen Mädchen an , das er sie vom Arbeitsdienst befreit , wenn...

womit wir wieder beim Thema wären .

Meine Eltern ? Die waren doch froh , mich in dieses Scheißinternat abgeschoben zu haben , damit der Bengel auch ja sein Abi macht . Ich habe immer schon lieber meine Probleme allein gelöst , frei nach dem Motto: Falls Du helfende Hände suchst , kein Problem , Du findest sie am Ende Deiner Arme .

In diesem Sinne , Gruß , Georg .

Bearbeitet von Citronenbändiger
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Meine Eltern ? Die waren doch froh , mich in dieses Scheißinternat abgeschoben zu haben , damit der Bengel auch ja sein Abi macht .

Siehste und ich habe die Internatler immer beneidet. Dabei haetten meine Eltern mindestens so viel Grund gehabt mich auf so eine Druecke zu schicken, wie Deine.

Im nachhinein bin ich doch ganz froh das es nicht geklappt hat ;).

In dem Alter habe ich die ersten Homosexuellen kennengelernt, die doch gar nicht den Vorurteilen entsprachen die ich aus meiner Peergroup kannte, (wenigstens den meisten nicht :P).

Aber vielleicht richtest Du deinen Zorn auf reale Missbraeuche. Echte sexuelle Uebergriffe auch auf Jugendliche und Kinder sind auch heute nicht aus der Welt. Die Reaktionen darauf sind zwar meist auch empoert, aber gemessen an dem Sturm auf Edathy, vernachlaessigbar. Wenn man dann noch die eigenen Kinder ernst nimmt, hat man schon etwas erreicht.

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Nein, unser Recht ist im Zweifel fuer den Angeklagten. Das ist fuer Opfer sicher oft schwer verstaendlich. Auch ich sehe Dinge aus meiner Perspektive und bin enttaeuscht wenn es eine Autoritaet anders sieht. Beonders hart ist das fuer jemanden der ein schweres Trauma erlitten hat. Aber trotz dieses Rechtes entwickelt sich unsere Gesellschaft in eine gewaltfreiere Richtung. Denkst Du das wir lieber ein paar mehr unschuldig Verurteilte in Kauf nehmen sollten?

Nein, ich kann dich nicht verstehen! Edathy hat kein strafbares Vergehen zugegeben! Er hat "Fehler" gemacht! Er hat eine etwas eigenartige Form der Reue, die seinem vielleicht selbstgerechten Karakter entspricht, gezeigt, mehr ist ohne Beweise nicht drin! Du willst einfach Lynchjustiz und das verabscheue ich noch mehr als die Verbrechen die Du Edathy unterstellst!

... und Du willst es vorsätzlich nicht ! Wo bitte, will ich Lynchjustiz, wenn ich eine Therapie des Herrn für angeraten empfinde ??? Sicher hat im Lauf dieses Threads der ein oder andere

Lynchjustiz ins Spiel gebracht, was nätürlich völlig schwachsinnig ist. Aber bitte, wo soll ich ??? Also les' erstmal richtig und tu' dann mal Zitate richtig zuordnen, bevor Du hier gefährliche

Anschuldigungen verbreitest, die jeder Grundlage entbehren !

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Spacetank, danke für den Link, finde den Artikel grandios:

Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet –Einspruch eines Bundesrichters
Man wagt es kaum zu sagen: Vielleicht sollte sich der Rechtsstaat – jedenfalls vorläufig, bis zum Beweis des Gegenteils – bei dem Beschuldigten Sebastian Edathy einfach entschuldigen. Er hat, nach allem, was wir wissen, nichts Verbotenes getan. Vielleicht sollten diejenigen, die ihn gar nicht schnell genug in die Hölle schicken wollen, vorerst einmal die eigenen Wichsvorlagen zur Begutachtung an die Presse übersenden. Vielleicht sollten Staatsanwaltschaften weniger aufgeregt sein und sich ihrer Pflichten entsinnen. Vielleicht sollten Parteipolitiker ihren durch nichts gerechtfertigten herrschaftlichen Zugriff auf den Staat mindern. Vielleicht sollten aufgeklärte Bürger ernsthaft darüber nachdenken, wo sie die Grenze ziehen möchten zwischen Gut und Böse, zwischen dem Innen und Außen von Gedanken und Fantasien, zwischen legalem und illegalem Verhalten.
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"Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet –Einspruch eines Bundesrichters"

Diesem Grundsatz folgen zum Glück auch Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndung, Rundum-Videoüberwachung und was weiß der Deuwel noch alles für Schweinereien.

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Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

Dies könnte Herr Dr. jur. Thomas Fischer, Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, als Beleidigung auffassen.
"Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet –Einspruch eines Bundesrichters"

Diesem Grundsatz folgen zum Glück auch Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndung, Rundum-Videoüberwachung und was weiß der Deuwel noch alles für Schweinereien.

Was ist denn das für eine Argumentation? Wenn das eine falsch ist (Vorratsdatenspeicherung...) wird dadurch das andere doch nicht besser! Bearbeitet von Juergen_
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Dies könnte Herr Dr. jur. Thomas Fischer als Beleidigung auffassen.

Man wird doch wohl noch Ludwig Thoma ( frei ) zitieren dürfen ;-)

Aus "Der Vertrag" :" Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande."

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Man wird doch wohl noch Ludwig Thoma ( frei ) zitieren dürfen ;-) ...
Du kannst ja diesbezüglich schon mal juristischen Rat einholen. :)

Ich als Nicht-Jurist vermute schon, dass es drauf ankommt, wie und an wen addressiert man ein Zitat ausspricht.

Sonst könnte ich ja jederzeit und überall Götz von Berlichingen zitieren. Ich denke aber schon, dass ich dann mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen hätte. ;)

Bearbeitet von Juergen_
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