5. Juli 201016 J. Hallo! Ich kann günstig einen 50 ér Roller bekommen. Jedoch sind wohl die Papiere verloren gegangen. Lt. Verkäufer bekomme ich mit dem Kaufvertrag ( Eigentumsnachweis ) beim Str.verkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der ich den Roller dann auch anmelden könnte. Stimmt das oder weiss einer von Ecu was auf mich zu kommt? danke schon mal Grüße Marko
5. Juli 201016 J. So habe ich das auch schon gehört, aber erst ein Anruf beim Strassenverkehrsamt kann die Klarheit verschaffen. Ciao, Daniel
5. Juli 201016 J. Hallo Marko, ein 50er Roller wird nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet. Du benötigst nur ein Versicherungskennzeichen. Eine Kopie der Betriebserlaubnis bekommst du daher sicherlich beim Hersteller des Rollers. Torsten
5. Juli 201016 J. Ersteller Hallo Marko,ein 50er Roller wird nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet. Du benötigst nur ein Versicherungskennzeichen. Eine Kopie der Betriebserlaubnis bekommst du daher sicherlich beim Hersteller des Rollers. Torsten schon richtig, aber ich benötige doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das die Kiste nicht geklaut ist oder? und damit kann ich dann eine Zweit Ausfertigung der Betriebserlaubnis beantragen ? Hört sich ja nicht gerade spektakulär an. Wäre ja machbar
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