25. Mai 201214 J. Ich denke mal das ein nicht funktionierender Fensterheber und das Türschloss gar nicht TÜV-relevant ist und Rückleuchten Blinker und Tachobeleuchtung werden auch nur geringe Mängel sein da würd ich pokern.
25. Mai 201214 J. ach und wenn die Manschetten von den Antriebswellen noch ganz sein sollten, das Geklapper wird er nicht hören wenn er in/durch die Prüfhalle fährt, wobei da die Frage ist wie schlimm es schon klappert net das dann doch mal eine auseinanderfliegt.
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