Entschuldigung für die späte Reaktion, aber ich lese von meinem speziellen Kommentator nicht alles sofort - es ging natürlich nicht um die grundsätzliche Immunität, sondern um die von Richtern, wenn sie ihr Amt ausüben, also ein Urteil fällen (bitte zurückblättern, so hatte ich es formuliert). Dafür sind sie immun - ist auch völlig logisch, denn einen Richter zu belangen wegen eines Fehlurteils, das leuchtet sofort ein, darf nicht sein.
Einwände von der Art, ja aber wenn er doch...werden grundsätzlich nicht zugelassen, wo wollte jemand da die Grenze ziehen?
Ich spreche hier nicht von Richtern nach Kriegen oder Regimewechseln. Aber selbst da wurde z.B. eine Klage gegen den Richter, der das letzte Todesurteil in der DDR aussprach, nicht zugelassen.