Nein,
eine kognitive Verzerrung würde vorliegen, wenn ich wie du davon gesprochen hätte, "ich erlebe NUR Motorradfahrer...", "NUR brave Radler". Ich schrub aber "FAST nur Fahrradfahrer...". Ich vermute aber, du hast dir nur die Ironie-Smileys gespart??
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen und auch Fahrradfahrer, die sich vorbildlich verhalten. (Ich gehöre ja selber dazu 😀). Meine Beobachtung aber, dass sich die weit überwiegende Mehrzahl der Radfahrer entsprechend unlogisch und riskant verhält, kannst du in jederzeit (zumindest in jeder deutschen Großstadt) verifizieren und statistisch belegen.
Ich selber kann von mir behaupten, dass ich nicht nur gelegentlich auch als Fußgänger und Radfahrer unterwegs bin (früher sogar viel mit dem Fahrrad), sondern mich sogar dann noch an die Position des im Zweifelsfalle schwächeren Verkehrsteilnehmers erinnern kann, wenn ich selber im PKW oder gar im Kleinbus/Transporter sitze.
Es fällt mir gar kein Zacken aus meiner königlichen Krone, wenn ich als der schwächere Verkehrsteilnehmer einmal einem Auto den Vorrang gewähre, wo ich das nicht müsste. Manchmal sind Autofahrer ganz verblüfft, wenn ich als Fußgänger oder Radfahrer die Straße überqueren will (ohne Zebrastreifen in der Nähe) und sie durchwinke. Wenn ich z.b. an diesen kleinen Verkehrsinseln, die als Fußgänger-Überquerungshilfen gedacht sind, aber keinen Fußgängerüberweg mit Vorrang für den Fußgänger darstellen, noch gar nicht am Bordstein angekommen bin und Mutti schon im Auto sichtlich in die Eisen steigt, winke ich sie öfters mal durch. Sie kann ganz normal weiterfahren und ich muss oft noch nicht einmal meine Gangart verlangsamen.
Umgekehrt macht es mich aber wirklich ärgerlich, wenn sich Radfahrer so wie oben beschrieben verhalten. Einfach so zu tun, als hätte man den Autofahrer selbst im großen SUV gar nicht gesehen, ist einfach arrogant und bedeutet für mich:
"Ich habe dich nicht gesehen, also musst du als der stärkere Verkehrsteilnehmer besondere Rücksicht nehmen und mir sogar dort Vorrang gewähren, wo er mir eigentlich nicht zusteht. Schließlich bekomme ich vor Gericht sowieso Recht und du wirst für deine "Betriebsgefahr" im Zweifelsfall zusätzlich bestraft wegen der sog. "verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung."
Tatsächlich erlebte Anekdote:
Ein Fußgänger, der mich im Auto absichtlich und anhaltend behindert hatte (er ging, mir den Rücken zugewandt, im ganz spitzen Winkel vor mir über die Straße, schlenderte aufreizend langsam vor meinem Auto her), wollte das mal mit mir ausdiskutieren. Nachdem er mich zum Anhalten gezwungen hatte, erklärte er mir, dass er vor Gericht ja sowieso Recht bekomme.
Ich war so verdutzt/verärgert, dass ich nicht schlagfertig anworten konnte. Heute würde ich entgegnen: "Wenn das so ist, dass sie vor Gericht sowieso Recht bekommen, dann können Sie das ja immer so handhaben. Sollte es einmal schief gehen und ein Autofahrer aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig anhalten können (unaufmerksam, zu alt, Schwächeanfall etc.), dann können Sie sich ja auf Ihren Gips schreiben lassen: 'Ich hatte Recht', wahlweise aber auch gerne auf ihren Grabstein!!"