Ein Versuch der Erklärung zur Rente.
Das System der Gesetzlichen Rente zu verstehen, ist nicht so einfach, ich hab das auch erst vor kurzem kapiert. Natürlich ist jede Erwerbs-Biografie anders und natürlich wird es niemanden geben, der vierzig Jahre lang gleichviel verdient.
Um aber das Prinzip zu verstehen, muss man weg vom Einzelfall. Ich habe das mal vor einiger Zeit durchgerechnet für das Jahr 2017 als Beispiel. Natürlich gibt es geringe jährliche Anpassungen, man zahlt ggf. mehr ein weil man mehr verdient, usw. Die Rentenkommission hat ja zwischenzeitlich getagt und einen Rentenbericht erstellt, aber grundlegende Änderungen hat es m.W. nicht gegeben. Es gibt wie gesagt Anpassungen beim Rentenwert, der jährlich dynamisiert wird: er betrug 2017 31,03€ und am 1.1.2020 33,05€.
Der Rentenwert ist die Monatsrente, die man bekommt, wenn man in 12 Monaten genau den Durchschnittsverdienst erreicht hat und entsprechend Beiträge eingezahlt hat (2017 waren das 3.156,08€, siehe unten)
Beispiel 1. Nehmen wir zunächst den sogenannten „Eckrentner“ als erstes Beispiel. Im Jahr 2017 betrug der monatliche Durchschnittsverdienst (brutto) eines Vollzeitbeschäftigten 3.156,08€. Arbeiter und Angestellte erwarben 2017 bei durchgehender Beschäftigung durch die Beitragszahlungen einen monatlichen Rentenanspruch von 31,03€ (infolge des so genannten Rentenwerts). 40 Jahre Beschäftigung mit dem Durchschnittsverdienst ergeben eine monatliche Rente in Höhe von 1.241,20€.
Beispiel 2. Hier nun der Fall eines Beschäftigten mit geringer Entlohnung, 10€ Stundenlohn. Hier ergeben 40 Jahre Beschäftigung bei 10€ Stundenlohn eine monatliche Rente in Höhe von 620,60€. Bei diesem Einkommen gilt man als arm (die Grenze ist 731€).
Beispiel 3. Beamte, hier wird ein anderes Berechnungssystem angewandt. Beamte erwerben bei durchgehender Beschäftigung in Höhe des monatlichen Durchschnittsverdienstes von 3.156,08€ einen monatlichen Pensionsanspruch von 56,49€ (der Verdienst wird mit 0,0179375 multipliziert). 40 Jahre Beschäftigung ergeben eine monatliche Pension in Höhe von 2.218,45€. Die Argumentation der Beamten ist, dass in der Pension eine Zusatzversorgung enthalten sei, die auch Arbeiter oder Angestellte bekämen. Das würde zu der Frage führen, wie hoch (relativ zur Gesetzlichen Rente) ist denn die Zusatzversorgung in der Gastronomie, bei Opel, etc.