Ja und? Die Pandemie ist neu, also müssen alle Staatsgewalten reagieren. Sie haben es richtig gemacht - bei Kritik am Detail, ich bin ja nicht blind.
Nein, sie fehlt nicht. Vielleicht in Deiner Echokammer, ja, aber die zählt bei mir nicht.
Und das glaubst Du wirklich? Es bleibt falsch. Es ist eine Meinung, die man haben darf, aber sie ist abwegig.
Alles Spekulation, aber sehr aufschlussreich, nicht zuletzt die Wendung gegen Gates. Das kenne ich doch irgendwoher.
Das Demonstrationsrecht ist nicht abgeschafft. Wenn sich die Maßnahmengegner an Regeln halten, dürfen sie doch alles verkünden, was sie wollen. Es hat ungezählte erlaubte Demos der Querdenker gegeben. So viele Demos sind in der Geschichte der Bundesrepublik sicher Rekord.
Zur Exekutive: Da wirfst Du Dinge durcheinander. Es gibt in allen westlichen Demokratien in den letzten Jahrzehnten infolge der komplexer werdenden gesellschaftlichen Verhältnisse erhöhten Regelungsbedarf und damit politische bzw. Rechtsmaterien, die zur belastbaren Regelung rechtswissenschaftlicher Unterstützung bedürfen. Die Juristen sitzen in der Ministerialbürokratie und schreiben die Gesetzesentwürfe. Ich habe 10 Jahre Arbeit als Stadtverordneter in einer Kleinstadt hinter mir. Wenn's schwierig wurde, haben wir als Parlamentarier natürlich die Verwaltung (= Exekutive) gebraucht. MdB und MdL erleben das bei sicher fast allen Gesetzesentwürfen. Man braucht heutzutage gewiefte Fachleute, um etwas auf den Weg zu bringen. De facto läuft das auf eine Stärkung der Exekutive hinaus.
Da hast mit dieser Aufzählung aber leider alles falsch gewertet. Ich nehm's mal auseinander:
Art. 1: Ja, genau deshalb muss der Staat abwägen, was er gegen die Bedrohung durch eine Pandemie (= weltweites Infektionsgeschehen mit gravierenden medizinischen, sozialen und ökonomischen Konsequenzen bei Nichthandeln) unternimmt. Lässt er alles ohne strenge Reglementierungen laufen, verstößt er massiv gegen Art. 1 GG.
Art. 2: Genau darauf berufe ich mich - mit meinem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. "Wehrlose Kinder"??? Sorry, aber das ist Stimmungsmache. Auch Kinder müssen geschützt werden und schützen.
Art. 5 und Art. 11: Was meinst Du hier? Es ist doch abwegig, darauf zu verweisen, denn es wird niemandem das Recht auf Meinungsfreiheit abgesprochen, das Briefgeheimnis wird nirgends verletzt. Das ist Unsinn, sorry.
Art. 18: In der Bundesrepublik noch nie Realität geworden. Die Grundrechtsverwirkung könnte dann greifen, wenn jemand z. B. als Terrorist die Demokratie bekämpft, sie muss außerdem höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht (!) ausgesprochen werden.
Art. 19: Der ist nach wie vor nicht verletzt.
Art. 20 - Widerstandsrecht: Es gibt das Recht auf Widerstand, aber nicht die Pflicht. Da die demokratische Grundordnung von der Bundes- und den Länderregierungen nicht existentiell bedroht ist, greift dieses Recht hier nicht.
Art. 20 - Staatsgewalt vom Volk: Lt. Umfragen sind ca. 80 % der Bevölkerung mit den Maßnahmen einverstanden. Es gibt selten so eine große Zustimmung zur Politik. Die GroKo, lange unterirdisch unbeliebt, hat in der Beliebtheitsskala einen Satz nach oben gemacht.
Art 20 - Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung - ist doch erfüllt!
Ziemlich frech, finde ich, eine ganz üble Unterstellung. Ich trete nach unten? Außer Dir hat mir das noch niemand unterstellt. Du kennst mich nur von meinen Texten hier und lehnst Dich ganz schön weit aus dem Fenster. Zur Bourgeoise übrigens noch das: Ihren Kämpfen gegen Adel und Kirche haben wir die Grundrechte zu verdanken.
Wie wahr. "Querdenken", Verschwörungsideologen und Rechtsradikale tun alles dafür, dass sich ein nicht ganz unwichtiger Teil der Gesellschaft von der Wahrheit entfernt. Und genau dieser Teil hasst leider allzu oft diejenigen, die die Realität richtig einschätzen, und zwar als existenzielle Bedrohung der Weltgesellschaft.
Grüße und einen schönen Abend, fl.