@bluedog ist prinzipiell richtig, was Du schreibst, allerdings muss man beachten dass bei Gewährleistung (ich nenne es Sachmängelhaftung) durchaus Abzüge gemacht werden können. Bei Teilen, die einem Verschleiss durch den Betrieb des KFZ unterliegen, wie z.B. der Wasserpumpe, berücksichtigt man die durchschnittliche Lebensdauer ( heisst also, wen in KFZ xy die Wapu normalerweise 200000km hält, und sie geht nach 100000km kaputt, hat man gesetzlich Anspruch auf 50%, da selten gebrauchte Wapus eingebaut werden, kann der Händler rein rechtlich gesehen 50% vom Endkunden verlangen). Gut, bei Kabelstrang oder ECU zieht das Argument "Verschleiss" nicht, da müsste der Händler m.E. nach alles übernehmen (Incl. der Fehlersuche) ! Es sei denn, es wäre eine Beschädigung von ausserhalb, wie z.B. ein Marderschaden... Wenn der Marder ins Kabel beisst, zahlt der Kunde (oder seine Versicherung) alles und der Händler ist raus aus der Nummer!
Und zum Thema Garantie: Mir soll mal ein Hersteller/Importeur erklären, in welchem ursächlichen Zusammenhang eine nicht durchgeführte Wartung und ein Kabelbaum- oder ECU Defekt stehen... Da wird die Luft sehr dünn für den Hersteller!