Bitte nicht die Versteuerung von Gewinn (Erlös minus Kosten) und die Versteuerung vom Zinsgewinn (in den letzten Jahren quasi gleich null) auf Guthaben verwechseln.
Guthaben sollte für Rücklagen (also schlechte für Zeiten) im gewissen Umfang vorhanden sein.
Gewinn sollte möglichst in die Firma investiert werden: hier kommt eine Steuerersparnis zum Tragen. (Höhere Kosten, weniger Steuern). Notfalls (falls die Firma schon top ausgerüstet ist) in sog. "Tafelsilber", da sich das in der Not wieder als Liquiditätshilfe veräußern lässt.
Leider passiert manchmal/oft was anderes: Gewinn wird (zzgl. zum Unternehmergehalt, das sogar oft das eig. angesparte Guthaben anknabbert) ausgeschüttet. Darauf fallen logischerweise Steuern (is ja ne Art Extragehalt) an.
Dieses ganze Geld geht dem Unternehmen verloren. Dann ist nichts mehr da für schlechte Zeiten.
Da das Geld dann in den privaten Taschen (oder Immobilien, Autos, Yachten usw.) sitzt, ist es je nach Unternehmensform nicht rückholbar
Es gibt sicher Unternehmer, die in Notlage der Firma privates Geld "zuschustern" bzw. zurückgeben, aber meist nur bei Klein- bzw. Einzelunternehmern, da die oft auch sowieso persönlich haften.
Drüber hinaus gibt's das wohl eher selten.
Warum sollten Miteigentümer (z.b. einer GmbH) das auch machen, wenn sie schon genug Geld haben u Ihnen es zu unsicher oder auch egal ist, was aus der Firma wird.