So, jetzt aber... Haste genau falsch verstanden! Ich meinte, dass Frauen auch selbst den Arsch hoch kriegen müssen, wenn sie denn möchten u sich nicht nur beschweren können, wenn sie freiwillig wenig arbeiten u dann später keine Aufstiegsmöglichkeiten haben.
Manche ruhen sich auf der Steuerersparnis aus.... "Warum denn mehr arbeiten, reicht doch". Damit meine ich nicht Hausfrauen oder Männer, die es gerne machen, natürlich nicht. Und wenn Kinder dabei sind, ist das eh was anderes, aber das hat mit den Auswirkungen auf berufliche Möglichkeiten bzw Einschränkungen für Frauen durch das Ehegattensplitting auch nix zu tun, also lass ich das raus.
Aber eine Steuerersparnis darf nicht der Grund für fehlende Initiative sein, weder bei Frau noch beim Mann, noch beim Arbeitgeber. Aber sich später beschweren oder bedauern, dass sie keine Karriere gemacht haben, weil sie der Verlockung nicht widerstehen konnten u in jungen Jahren freiwillig nur Teilzeit gearbeitet haben, geht eben auch nicht.
Und das ist dumm, es gibt schon genügend Hindernisse für Frauen, deswegen darf man sich dann nicht auch noch selbst demotivieren.
Jeder Frau steht das frei, es zumindest selbst zu versuchen, es sei denn, sie haben einen altertümlichen Mann zu Hause, da gibt's leider auch noch genug Exemplare, die ihre Frauen klein halten. (Despoten eben).
Ich bin in keiner Weise der Meinung, dass jeder Mensch unbedingt einen Job haben muss, wenn der Partner genug verdient. Jeder wie er mag. Und den Haushalt zu versorgen (und dann noch Kinder), ist mehr als ehrenwert.
Das Ehegattensplitting setzt aber falsche Anreize, verursacht unnötige Hindernisse bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern und vernebelt bei manchen den Blick für die Zukunft.
Und ungerecht bzgl. unverheirateter Paare ist es auch. ABER: Ehe oder eben nicht ist i.d.R. ein selbstgewähltes Schicksal. (Allerdings bleibt es dabei, dass es bzgl. der Versorgungsverpflichtung aufgrund von ALG2 keinen Unterschied gibt. Erst bei Trennung ist man als Unverheirateter (ohne Kinder) ggf schneller "frei". Dafür kann der im Trennungsjahr Lebende noch das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Die Unterhaltspflicht auch für den Partner gilt übrigens bei Unverheirateten bei einer Trennung genauso wie für Geschiedene sobald Kinder dabei sind. (Zumutbarkeit Arbeit aufzunehmen (zu können) u damit ALG2 berechtigt zu sein ))
Bzgl. Deiner Ausführungen bzw. Studenten u dass der Schlüssel zur Gleichberechtigung im Job hauptsächlich in der Ausbildung liegt, habe ich eine differenziertere Ansicht u habe als Frau selbst viel erlebt u erlebe es bei der jüngeren Generation weiter mit. Die Dinge haben sich in den letzten Jahrzehnten nicht genug verändert in Anbetracht der langen Zeit. Das ist Fakt. Da hilft auch oft ne Top-Ausbildung/Studium nicht weiter.