Man kanns auch so sehen: Nichts, was der Hersteller nicht mit einem Software-Update korrigieren könnte. Kostet pro Fahrzeug sicher auch nicht mehr als der Schadensersatz. Er müsste halt wollen.
Entweder, die Elektronik ist so designt, dass Updates möglich sind. Dann ist nur die Frage, wie lange das pro Fahrzeug dauert. Oder man hat Elektronik, die nicht reprogrammierbar ist. Dann muss der Hersteller halt ein neues Motorsteuergerät liefern. Da sind Stecker und Buchsen. Kann man in ein paar Minuten austauschen.
Soweit ich weiss, waren Abschalteinrichtungen zudem immer verboten. Auch zu Zeiten der Erstzulassung der betroffenen Fahrzeuge. Wäre es so, dass die die Zulassungsbedingungen erfüllt hätten, hätte man keinen Klagegrund. Rechtskonformer Zustand ist rechtskonformer Zustand. Das würde, wenn der gegeben gewesen wäre, keinen Richter interessieren.
Wenn also Ideologie in der Diskussion mitspielt, dann ist das die Grundhaltung, Autohersteller und Autofahrer müssten sich nur ans Recht halten, wenn es ihnen gerade so passt, und Vorschriften seien zum Umgehen da.
Da kann man dann natürlich flennend konstatieren, dass es Richter braucht, die einem das verrutschte Koordinatensystem wieder in den Senkel stellen, oder man kann sich sagen, dass das Recht für alle Rechtsunterworfenen gilt, vom VAG-Konzern über alle anderen Konzerne bis zum Häuschenbesitzer, Autofahrer und dem Harz IV-Empfänger.
Dächte ein Bahnkunde auch so, dass Regeln schliesslich zum Umgehen gemacht sind, und er sich also nur für die ersten gut 20min. jeder Fahrt dran halten müsse, dürfte er sich dann wundern, wenn er danach nach seinem Fahrschein gefragt würde, und keinen hätte, und das dann was kosten würde? - Ich glaube nicht. Nicht "eher nicht" sondern "garantiert nicht!"