Dass die Polizei in Frankreich eher schiessen darf, hört man immer wieder. Wenn man aber genauer hinhört, dann hört man mit dazu, dass auch die französische Polizei verhältnismässig handeln muss, und für unverhältnismässige Aktionen vor den Kadi gebracht werden kann.
Als Rechtsgelehrter frage ich mich da, wie Journalisten auf die waghalsige Festlegung kommen, Französische Polizisten dürften eher schiessen als deutsche, und erst recht in dem Fall. Wenn Du jemanden erschiesst, der für Dein Leben (oder das Leben anderer) keine unmittelbare Gefahr darstellte, dann wird auch ein Französisches Gericht wohl kaum drauf verfallen dürfen, das sei verhältnismässig. Das ist dann ein Todesschuss fast nie. Weil es gäbe immer mildere Mittel. Auf die Reifen schiessen etwa, so dass absehbar keine Personen zu schaden kommen müssen. Und selbst wenn man auf den Autofahrer selber schiessen zu müssen glaubt, so muss es nicht der Kopf sein, wo man wissen muss, dass alles andere als der Tod nach einer Riesenschweinerei unwahrscheinlich ist. Man kann auf die Schulter schiessen, notfalls auch durch die Tür. Man könnte, wenn man denn schon wagemutig ist und aufgrund der Situation die Fahrzeugfront nicht zugänglich ist, auch auf den Tank schiessen. Da bleibt der Karren irgendwann zumindest stehen, wenn er nicht vorher Feuer fängt, wo dann aber immerhin noch die Chance besteht, dass einer entweder rechtzeitig aussteigt oder rausgezogen wird.
Kannste beim Kopfschuss alles vergessen. Das ist gleich einer Hinrichtung, und das darf die Polizei auch in Frankreich nicht, wenn einer ohne Führerschein versucht, aus der Polizeikontrolle zu entwischen. Selbst, wenns die Todesstrafe noch gäbe, hätte ein Gericht darüber zu entscheiden, und würde sie in so einem Fall nicht gutheissen.
Nein, dürfen sie nicht. Sie dürfen eher von der Schusswaffe gebrauch machen. Etwa, sie eher zur Hand nehmen, oder auch mal losballern. Aber nicht in den Kopf eines Menschen. Nicht, solange sie anders können. Selbst, wenn man ihnen mit viel goodwill entgegenkommt, wenn ihnen nur Augenblicke zur Einschätzung der Lage bleiben.
Da können die argumentieren, wie sie wollen: Sie haben das Recht nicht auf ihrer Seite gehabt. Und ganz genau das und nichts anderes wäre ihre verdammte Pflicht gewesen. Die Staatsmacht hat sich an Recht und Gesetz zu halten! Louis XVI und Napoleon sind ja nun beide schon ne Weile tot.