Bei den Schadstoffklassen geht es eigentlich nur um die zulässigen Grenzwerte. Es gibt Schadstoffeinstufungen vor Euro 1 mit den Schadstoffschlüsseln 00, 03-09. 01 und 02 sind Euro 1. Ab Euro 1 haben Benziner normalerweise geregelte Katalysatoren. Die Schadstoffschlüssel 03, 04 und 09 haben i.d.R. auch geregelte Katalysatoren, sind aber nicht Euro 1. Diese Klassen können aber auf Euro 1 umgerüstet werden. 88 bedeutet, dass die Schadstoffklasse nicht bekannt ist, und 98 steht für Oldtimer, was aber nicht bedeutet, dass keine AU notwendig ist.
Ab Schadstoffschlüssel 25 sind die Fahrzeuge Euro 2, ab Schadstoffschlüssel 44 sind es Euro 3 und ab 62 dann Euro 4.
Ab Euro 5 werden die Schadstoffschlüssel vierstellig, z.B. 35F0. Die ersten beiden Ziffern geben die Euro-Klasse an, bei 35XX wäre es dann Euro 5. Euro 6 hat dann 36XX
Die AU-Pflicht, hängt nicht von der Schadstoffklasse ab, sondern nur vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.
Die Schadstoffschlüssel stehen im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 1, die beiden letzten Zahlen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der Schadstoffschlüssel im Feld 14.1. Ist der Schadstoffschlüssel zweistellig (bis Euro 4) wird bei PKW's eine 04 vorangestellt (z.B. 0462 für Euro 4), Motorrädern wird die 02 vorangestellt und Nutzfahrzeugen die 06.