Eine einseitige Vertragsauflösung ist eine einseitige Vertragsauflösung, ist eine einseitige Vertragsauflösung, ist eine einseitige Vertragsauflösung. Entscheidend ist da das Wort "einseitig" eben nicht von der anderen Seite abhängig. Und gerade bei Miet- und Versicherungsverträgen steht das zwar im Vertrag. Nur: Selbst, wenn da nichts drin stehen würde, könnte man die in bestimmten Situationen und mit bestimmten Fristen einseitig auflösen. Ich habe auch das schon angesprochen. Nennt sich Gesetz. Manchmal auch Gericht. Daran kannst als Vertragspartei nicht rütteln und daran kommst nicht vorbei.
Bei Kaufverträgen gibts in D ein Rücktrittsrecht. In CH dann nur ausnahmsweise, etwa bei Haustür-/online-Geschäften, und dann auch nicht immer und mit kürzerer Frist. Der Rest ist Mängelrecht. Da kann man dann auch irgendwie raus, wenn mans richtig macht. Am einfachsten bei Verträgen mit festen Lieferfristen oder Lieferdatum. Sowas verabredet man ja des öfteren nicht zum Spass, und wenns nicht rechtzeitig geliefert wird, sieht man sich dann nach Alternativen um oder hat einen grösseren Schaden. Wenn dann die Nachlieferung sinnlos ist, kann man einseitig aussteigen... nur so als Beispiel.
Du erliegst da einem Trugschluss: Auch, wenn es zum Vertragsabschluss den übereinstimmenden Willen aller Parteien (wer sagt denn, dass das immer genau zwei sein müssen?) braucht, so gibt es über die Beendigung eines Vertrags wesentlich mehr Regeln. Eben weil es über die Jahrhunderte öfter mal nicht wie verabredet lief, und man dann Rechtssicherheit umso dringlicher braucht. Dabei haben sich dann verschiedene Gründe und Konstrukte entwickelt, die eben eine einseitige Beendigung von Verträgen erlauben. Die braucht dann eben nicht mehr die Zustimmung aller. Das kommt in der Regel dann zum Zug, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Sprich, der Vertrag hat sich irgendwie ganz anders entwickelt, als man das mal übereinstimmend gewollt hatte. Dann gibt es den ursprünglichen Konsens in der Regel nicht mehr, weshalb man dann auch regelmässig auf Rechtsvorschriften zurück fällt, die eben nicht die Parteien ausgehandelt haben.
Das Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss ist da ein Sonderfall. Da kann man einseitig zurücktreten, ohne dass irgendwer den Vertrag verletzt hätte. Von der Idee her denkt man das als Willensmangel, der dann aber, zwar innert frist, sonst aber voraussetzungslos geltend gemacht werden kann. In CH ist das noch offensichtlich, da nur für Haustür-, Online- oder Telefongeschäfte. Das ist dann für die Fälle gedacht, wo man sich als Käufer (meist gehts um irgend eine Form des Kaufs) hat überreden lassen, nur zustimmte, um den lästigen Hausierer, der nicht abzuwimmeln war und ein Nein nicht gelten liess, endlich loszuwerden. Oder wo man, schöne neue Welt, per Klick einen Vertrag abschliesst und unter Umständen gar nicht verstanden hat, dass man einen Vertrag abschliesst. (Weil man weder eine Hand geschüttelt und zugestimmt, noch was unterschrieben hat, und weil schlimmstenfalls so ein Klick auch ohne bewusstes Zutun, etwa technisch simuliert oder durch Täuschung, passieren kann.) Von der Idee her sind das seit je her Gründe, aus denen ein Vertrag nichtig sein kann. Wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, aber der Ansicht war, einen anderen Vertrag abgeschlossen zu haben, oder mit einem anderen Vertragspartner. Oder wenn man gar keinen Vertrag abschliessen wollte. Gemischt mit einer Prise modernem Konsumentenschutz. Der ist so eine Mischung aus Korrekturhebel gegen gerissene Geschäftsleute und erlaubter Blödheit des Normalbürgers, der man nicht gestatten möchte, deshalb die Gerichte hoffnungslos zu überlasten.
Diese sogenannten Willensmängel landen oft vor Gericht, weil natürlich die Gegenpartei sagt: "Könnte ja jeder kommen!" Worauf irgendwann die Rechtsetzung engegnete: "Ja, kann jedem passieren. Wir lösen das per gesetzlichem Widerrufsrecht. Damit man sich nicht wieder über Widerrufsgründe streiten muss, machen wirs gleich ganz ohne solche!"
Das ist natürlich plakativ dargestellt, und ich lasse mich auch nicht an Fehlern aufhängen. Alles ohne Nachschlagen entstanden. Wers besser weiss, darf mich gern korrigieren.