Und nun der Stein des Anstosses:
Ich kann hier beim besten Willen nicht lesen:"Du Ar**lo**!" oder "Du bist ein A**lo**!" . Es ist eine allgemein gehaltene Frage, ob es üblich ist sich "arschig" zu benehmen, wenn einer sich mal ernsthaft zu einem Thema äußert. Daraus zu zaubern: Er bezichtigt jemand als ARSCHLOCH ist nicht korrekt. So, zumindest mein Empfinden. Das er in seinen letzten Ausführungen dann auch mal "drüber" ist, mit seiner Wortwahl (gefickt, etc) find ich auch nicht in Ordnung. Aber diesen "Shitstorm" hat er nicht verdient.
Seine Ausführungen als "Ergüsse" zu bezeichnen, empfinde ich ebenso grenzwertig,abwertend und beleidigend,scheint aber niemanden zu stören.
Ebenso die Fehlinterpretation, das bluedog sich wünscht,daß der TO einen Totalverlust erleidet.Das tut er nicht.Er gibt sich selbst eine Antwort auf seine provokante Frage :
Wenn denn,ja wenn denn,....ja dann,ja dann kann man den TO auch wünschen, das...die und jenes... Heißt nicht: "Ich wünsche den TO Totalverlust."
Auch denke ich,das bluedog hier nicht vermitteln will,das dieser ganze Vorgang ja rechtlich vollkommen in Ordnung geht, und das Herr K. ein lieber Engel ist. Das dieser Händler aus Koblenz kriminell ist, bezweifelt doch niemand,auch bluedog nicht.Er hat lediglich auf eine Rechtslage hingewiesen,als die Vermutung aufkam,es gäbe einen Zweitverkauf. Bei so einem Szenario, hast du als Geschädigter einen Schadensersatzanspruch, der Verkäufer wird allerdings nicht wie ein "Krimineller" oder "Straftäter" behandelt.
Das es in diesen Fall zu einer Strafanzeige gekommen ist,die Staatsanwaltschaft sich um einen Betrugsfall kümmert und das Finanzamt auch mal wach geworden ist, ist doch eine positive Nachricht.Ich selber habe von diesem Herrn K. auch schon vor ein paar Jahren gehört,auch aufgrund seiner Machenschaften.Das er dies solange durchziehen konnte, ist schon traurig.Hoffentlich sieht der TO sein Geld wieder. Spanien ist ja auch kein rechtsfreier Raum.