Dass es Verkaufsbemühungen für Grundstücke (bebaut und unbebaut) gab, konnte ich im Nachgang über verschiedene Inserate sichten. Inwieweit hier die Handlungen bereits zum Abschluss gekommen sind, ist mir derzeit nicht bekannt. Auch weiß ich nicht, wer verkaufender Eigentümer der Immobilien ist. Das Grundbuch der Stadt Koblenz kann ich hierzu erst einsehen, wenn mir ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt (z. B. zur Klärung der Möglichkeit einer Sicherungshypothek).
Sollte ein Verkauf im oben vermutend geschilderten Umfang inkl. Inventar und Fahrzeugbestand stattgefunden haben, wird das bei einer streitigen Klärung vor Gericht interessant. Ein Vertrag, dann richterlich einsehbar, müsste Details enthalten, die Antworten auf Fragen liefern, wie: Wer ist Verkäufer? Was wurde verkauft? Wann wurde es verkauft? Wenn der Citroen XM sich dann tatsächlich in der Verkaufsmasse befunden hat, ist der fragende Einwand gerechtfertigt, ob das Geschäft vor oder nach meinem Rücktritt lag. Bei früherem Datum gäbe es meines Erachtens einen doppelten Verkauf, wodurch ein Anspruch auf Schadenersatz entstünde.
Einmal angenommen, es gab dieses Doppelgeschäft vor dem Rücktritt und die Ehefrau war in beiden Fällen die verkaufende Seite, dann wäre das eine rechtlich neu zu bewertende Situation.
In diesem Kontext ist es ja durchaus wichtig, von allen möglichen Seiten her tätig zu werden, weil das gesamte Handlungsgefüge der Personen so undurchsichtig ist.
Ich habe daher auch alle Firmen um die bekannte Adresse herum angeschrieben und um Unterstützung gebeten, vor allem im Sinne von Hinweisen. Falls es tatsächlich einen neuen Eigentümer gibt, will ich ihm meine Geschichte nicht vorenthalten.
Ein wichtiges Detail möchte ich abschließend mitteilen: Das Amtsgericht Koblenz hat jüngst Anklage erhoben.