Es gibt zum Thema H-Kennzeichen viele Diskussionen um Originalität, zulässige Umbauten usw. Diese sind grundsätzlich erst mal vom Prüfer abhängig. Natürlich gibt es die Richtlinie zur Beurteilung von Oldtimern, an die sich alle Prüfer zu halten haben, egal welche Farbe ihre Kleidung hat. Aber leider gibt es Prüfer, die kein Interesse an Oldtimern haben, und zum Selbstschutz einfach alles mal ablehnen.
Morgen kommt ein BMW E30 (3er-Reihe aus den späten 80ern) zur Untersuchung fürs H-Kennzeichen zu mir. Ich hab ihn letzten Dienstag bei einem Slalomtraining gesehen und er entspricht optisch absolut einem Oldtimer. Der Haken, oder wie man es auch immer nennen will, ist der Motor. Es wurde ein 4,0 ltr V8 aus einem 540i E34 eingebaut. Es gab diesen Motor definitiv im E30 nicht. Aber er wurde in der Tat mehrfach, z.T. mit Umbauanleitungen in den E30 implantiert. Somit wurde dieser Umbau mehrfach durchgeführt, auch wenn der Motor nicht aus der Baureihe stammt, aber er war innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich, da dieser Motor verfügbar war, und es handelt sich nachweislich nicht um ein Einzelstück (Hier müsse der Umbau 30 Jahre alt sein).
Wenn dieser E30 (außer dem Motorumbau) keine weiteren gravierenden Mängel aufweist, steht dem H-Kennzechen eigentlich nichts im Weg.
Jetzt muss man noch die Wirtschaftlichkeit betrachten. Benziner mit Euro2 sind bis zu einem Hubraum von 2600ccm billiger, bzw. so teuer wie en Auto mit H-Kennzeichen. Versicherungtechnisch, muss man prüfen, was so ein Fahrzeug als Oldtimer, bzw. als normales Fahrzeug kostet. Auch mit H-Kennzeichen kann man einen Oldtimer regulär versichern.
Und jetzt wird es spekulativ: Wenn man ein H-Kennzeichen hat, hat man erst mal Bestandsschutz, und kann den Wagen zu den Bedingungen weiterfahren, die zum Zeitpunkt der Zulassung gegolten haben. Das war bisher so, aber ob das in der Zukunft gilt, kann man nicht sagen. Aber die Oldtimer-Lobby ist groß. Viele Politiker haben wenigstens einen hochpreisigen Oldtimer in der Garage stehen, und die sägen doch ihren Ast nicht ab! Hat man keine besondere Zulassung, kann der Betrieb des Fahrzeugs ejnfach untersagt werden. Ob das tatsächlich so eintreten wird ist kristallkugellesen, aber was man hat, das hat man. Und ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen ist nachweislich mehr Wert, als ein vergleichbares altes Auto in gutem Zustand.
Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, ob ein H-Kennzeichen für ihn Sinn macht.