Es ist halt wie so oft eine Frage der Perspektive. Oder auch eine Frage, wie viel Hintergrundwissen man zum Thema hat. Hier vermute ich: Keins.
Der Mann spricht hier nicht von Innerstaatlichen Gesetzen, die die Bürger und alle anderen, die sich im Territorium des Staates aufhalten, einzuhalten haben, ansonsten es Geld oder Freiheit kostet.
Er spricht hier von Völkerrecht.
Das funktioniert eher so, wie Privatrecht in Europa, also etwas vereinfacht ausgedrückt Vertragsrecht zwischen normalen Menschen oder Firmen, die keine staatliche Hoheit in irgend einer Form haben. Während es aber im innerstaatlichen Privatrecht die Polizei und staatliche, hoheitliche, also über den Vertragsparteien stehende Richter gibt, fehlt diese Ebene im Völkerrecht mit wenigen Ausnahmen. Und da wo es die Ausnahmen gibt, basieren diese auf vertraglichen Abmachungen.
Während man sich nun als Normalbürger an staatliche Richter wenden kann, wenn Verträge missachtet werden, können Staaten (die auf völkerrechtlicher Ebene ähnlich funktionieren, wie normale Privatpersonen, die halt eben grundsätzlich frei sind) das nur da, wo es zuvor oder im Streit selbst vereinbart wurde.
Es ist eben nicht so, dass die UNO die Weltpolizei ist. Die UNO ist eine supranationale Organisation. Sie hat aber eben keine Gefängnisse und keine Polizei. Wenn sowas gebraucht wird, muss sie einen Mitgliedstaat finden, der seine Institutionen dafür nutzt, im Sinne der UNO tätig zu werden. Wo es das nicht, oder noch nicht gibt, gibt es keine direkte Strafe für Fehlverhalten einzelner Staatenlenker oder Minister oder dergleichen.
Kurz: Völkerrecht gilt, wenn man sich einig ist, dass es gelten soll, und es wird eingehalten, weil das so ist. Weil andernfalls Reputationsschaden oder Sanktionen drohen. Wenn es Staaten gibt, denen das egal ist, dann machen die eben, was sie wollen. Das war während der Appartheit in Südafrika so. Das war unter den NAZI in Deutschland so. Das war in allen kommunistischen oder sozialistischen Staaten so, und ist genau auch deswegen heute noch in China so. Das ist in Indien mit den Frauenrechten oder Menschenrechten generell so. Das ist dann auch in Russland so, in den USA und natürlich im Iran.
Es ist eben ein Trugschluss, dass Völkerrecht ausreicht, um für Ordnung in der Welt zu sorgen. Das ist nur solange so, wie alle mitmachen. Wenn einzelne ausscheren, dann tun sie das, taten es früher schon, und im Zweifel hält sie keiner auf. Weil das mit Kosten und Risiken verbunden ist, die man scheut.
Ja, es ist ein gewaltiger Rückschritt, dass nun jeder Staat macht und sein lässt, was im grad so passt. Den haben wir aber schon verschiedentlich durchgehen lassen. Etwa bei Erdogan. Bei der Ukraine. Vorher bei Tschetschenien. etc. pp.
Deshalb wärs ja so wichtig gewesen, der Ukraine WIRKLICH alles zu liefern, was die gegen Russland braucht. - Scholz (es ist kaum Zufall, dass der SPD ist) wusste es besser. Deshalb wärs ja so wichtig, Europa hätte auch eine gewisse militärische Stärke. DAMIT nicht die USA allein bestimmen, was geht und was nicht. WEIL es keine Weltpolizei gibt. Weil sich die Staaten bei der Wahrung ihrer Interessen eben nur auf sich selbst verlassen können. Weils keine höhergestellte Polizei gibt, die man anruft, wenn gegen Völkerrecht verstossen wird. Da gilt dann eben: Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es. Dazu muss man als Staat aber in der Lage sein, das zu tun, was man für gut hält. Und wenns wäre, schlechtes zu verhindern.
Und weils keine übergeordnete zwangsweise Rechtsdurchsetzung auf völkerrechtlicher Ebene gibt (abgesehen von vertraglich vereinbartem, das dann aber auch erst umgesetzt werden muss), kann es eben auch vorkommen, dass man sich nicht ganz einig ist darüber, was Recht ist, und was Unrecht. Weil Recht immer gesetztes Recht ist, und weil es auf überstaatlicher Ebene erst ausgehandelt werden muss.
Das mit dem Weltfrieden ist also nicht ganz so einfach, wie es in der Theorie gemäss der UN-Charta aussieht. Weil da immer ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, und Völkerrecht eben nur ist, worauf man sich geeinigt hat.
Innerstaatlich hat mans ganz gut zu Ende gedacht, wie das so laufen muss mit der Rechtsetzung, und da hat man dann auch noch die Rechtsdurchsetzung qua staatlicher Hoheit. Dass der Staat all das darf, steht in der Verfassung (in D: Grundgesetz). Wie, steht in Gesetzen und Verordnungen, und die gelten weil sie auf dem von der Verfassung vorgesehenen Weg zu Stande kamen.
Nur fehlt das Kapitel Judikative in der UN-Charta quasi ganz. Es gibt da auch kein Äquvalent zu einem Polizeigesetz. Weil es das nicht gibt, gibt es keine Rechtsgrundlage für eine UN-Weltpolizei oder eine Weltarmee, die dafür sorgen könnte, dass Völkerrecht zwangsweise durchgesetzt wird.
Ergo läuft es ein bisschen so, wie im alten Rom; wo es auch keine Polizei gab. Hat man ein Problem, sucht man sich mächtige Verbündete, die einem helfen, dies Problem zu lösen. Was will man sonst machen, wenn es eben keine Polizei gibt, die mal eben mit Blaulicht und Stadtmusik anrückt, wenn einem einer das Messer an die Kehle setzt, oder einem der Nachbar ins Knie schiesst, oder ins Rosenbeet kackt, oder wenn der Rasen zu vernachlässigt ist beim Nachbarn? - Entweder man kann seine Interessen durchsetzen oder nicht. Ob nun mit eigenen Mitteln oder der Hilfe mächtiger Freunde. Die Freunde sind, weil mächtig. Denn wenn nicht, bräuchte man sie nicht so dringend...