Nun, 2019 ist ja schon länger her…:
Die Kosten für die Endlagerung seien allerdings nicht in der Summe enthalten, sagte Hinz. Dagegen beinhalte die Schätzung die Kosten für die „Konditionierung“ der Brennelemente für die Endlagerung. RWE habe das Gutachten von einer externen Firma namens Nuclear Power Service (NPS) erstellen lassen.
Bisher war bekannt gewesen, dass die vier großen Atomkonzerne nach eigenen Angaben rund 35 Milliarden Euro für den Rückbau, die Entsorgung und die Endlagerung zurückgelegt haben. Bei RWE sollen es gut zehn Milliarden Euro sein…https://www.fr.de/rhein-main/biblis-rueckbau-wird-teuer-11213329.html
hiier kannste dir jeweiligen Rückstellungen ( gem. Transparenzgesetz zum Rückbau/ Lagerung & Entsorgung Kerntechnik) der jeweiligen Betreiber studieren.
https://www.bafa.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche/Servicesuche_Formular.html?templateQueryString=Publikation+Rückbau-Rückstellungen+Kernkraftwerke&sortOrder=dateOfIssue_dt+desc
Und den Wikiartikel haste nicht mal mit der Kneifzange angefasst.
Dann also hier:
…Fünf Tage vor dem vorgesehenen ersten Spatenstich im Juni 1971 verließ Krupp das Baukonsortium und stellte seine Aktivitäten für Kugelhaufenreaktoren ein, da es in der Firmenleitung u. a. aufgrund von mittlerweile vorliegenden Betriebsergebnissen des AVR Jülich ernste Zweifel am Kugelhaufenreaktorkonzept gab. Das führte zu ersten Verzögerungen von sechs Monaten. BBC erwog nach dem Krupp-Ausstieg auch den Umstieg vom Kugelhaufenkonzept zum anspruchsloseren prismatischen Brennelement der US-HTR, was aber auf Widerstand aus Jülich stieß. Nicht verhindern konnte Jülich, dass 1973 umfangreiche Planungen und sogar ein Genehmigungsverfahren für einen größeren HTR mit prismatischen Brennelementen, der neben dem THTR errichtet werden sollte, begannen,[13] die aber wegen der technischen Schwierigkeiten von HTR nach wenigen Jahren zugunsten von Planungen für Druckwasserreaktoren aufgegeben wurden…
…die Baukosten stiegen von 1968 geschätzten 300 bis 350 Millionen DM[4] und zu Baubeginn angegebenen 690 Millionen auf schließlich mehr als vier Milliarden DM.[14] Von den Baukosten haben die Bundesregierung 63 % und das Land NRW 11 % getragen.[15]Ebenfalls aus Steuermitteln stammte der Finanzierungsbeitrag durch die Investitionszulage, der knapp 10 % der Baukosten abdeckte. Eingeweiht wurde das Kraftwerk vom damaligen Bundesforschungsminister Heinz Riesenhuber am 13. September 1983 und zum ersten Mal mit einer sich selbst erhaltenden Kettenreaktion in Betrieb genommen. Bereits während der Inbetriebnahmephase traten so viele Probleme auf, dass die Stadtwerke Bremenihren Anteil am THTR-300 zum symbolischen Preis von 1 DM an den HKG-Hauptgesellschafter Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen (VEW) abgaben, um dem Haftungsrisiko zu entgehen...
…Für die im THTR erzeugte Elektrizität gab es eine Abnahmegarantie zu einem an der Steinkohleverstromung orientierten Preis, der damals um etwa 40 % über dem Abnahmepreis für Leichtwasserreaktoren lag; das ist als zusätzliche Subventionierung des THTR zu interpretieren…
… übermittelte die HKG Ende November 1988 ein „vorsorgliches Stilllegungsbegehren“ an Bundes- und NRW-Landesregierung, um auf ihre prekäre finanzielle Lage aufmerksam zu machen: Anders als prognostiziert, hatte sich der Betrieb des THTR-300 als hochdefizitär herausgestellt, und die finanziellen Reserven der HKG waren weitgehend aufgebraucht. Zwar sah der Risikobeteiligungsvertrag zum THTR vor, dass die öffentliche Hand für die ersten drei Betriebsjahre 90 % der betrieblichen Verluste übernahm, aber dieser Übernahmesatz sank danach auf 70 %. Ohne dauerhafte Lösung dieser finanziellen Probleme sah die Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für einen THTR-Weiterbetrieb nicht mehr als gegeben an…
…Im Sommer 1989 geriet die HKG dann an den Rand der Insolvenz[48] und musste, da die Muttergesellschaften der HKG ohne höhere staatliche Zuschüsse keine weiteren Zahlungen leisten wollten, durch die Bundesregierung mit 92 Millionen DM[49] und das Land NRW mit 65 Millionen DM gestützt werden…
Und das sind die Eigentümer der PleiteGmbH:
da es kein Durchgriffsrecht auf die Gesellschafter der Betreiber GmnH gibt, bleiben die Milliardenkosten bei wem hängen?
So, jetzt kommt die Fleißaufgabe, alles zusammen zu rechnen und das Ergbnis kurz zusammen zu fassen: