Ein durchaus extrem cooles und spannendes Projekt. Die Videos habe ich (noch) nicht gesehen, aber da ich mich mit dem Thema in ähnlicher Form schon mal auseinandergesetzt habe (XM TCT Motor im BX) wollte ich dann doch meinen Senf und ein paar Gedanken dazu geben. Daher vorab schonmal sorry für die Ausführung und das Offtopic. Ohne einen Prüfer, der Bock auf das Projekt hat und den Weg von Anfang an mit dir definiert, ist die Gefahr extrem hoch, am Ende ein fahrbereites Auto ohne Straßenzulassung in der Garage stehen zu haben. „Einfach“ ist bei diesem Projekt leider gar nichts. Das ohnehin eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO ansteht stimmt. Dabei hängen die Hürden keineswegs nur an den reinen Motorleistung oder der 20%-Toleranzregel. Im VdTÜV-Merkblatt 751 steht lediglich, dass bis zu 20 % Mehrleistung gegenüber dem stärksten Serienderivat oft ohne zusätzlichen Festigkeitsnachweis der Karosserie akzeptiert werden. Diese Regel entbindet allerdings nicht von der Prüfung der Bremsanlage, des Fahrverhaltens, der Achslasten, des Abgasverhaltens und der Geräuschemissionen. Da es ab Werk nie einen Serien-CX mit V6 gab, existiert keine Freigabe von Citroën. Der prüfende Sachverständige haftet bei einer §21-Einzelabnahme persönlich und wird daher sehr wahrscheinlich stichhaltige Berechnungen oder Fahrversuche, sowie Nachweise zur Vorderachslast und zur Verwindungssteifigkeit verlangen. Bei einer Motorverpflanzung muss das Abgasverhalten des Gesamt-Fahrzeugs nachgewiesen werden. Das Abgasverhalten darf sich im Vergleich zum Spendermotor nicht verschlechtern, und der Empfänger darf bezüglich der Schadstoffeinstufung nicht schlechter gestellt werden, als er bei seiner Erstzulassung sein musste. Da Übersetzung, Reifengröße und CW-Wert des CX anders sind als beim XM, reicht das Zupfen des XM-Fahrzeugscheins möglicherweise nicht aus. Es ist daher möglich das ein Abgasgutachten auf dem Rollenprüfstand, sowie ein Vorbeifahrgeräusch-Gutachten gefordert werden könnten. Weiter mit der Bremse. Auch wenn die des CX ausreichend leistungsfähig ist, muss der Prüfer bewerten, ob die thermische Kapazität und die Standfestigkeit für die Höchstgeschwindigkeit und das Gewicht des V6.24 ausreichen (inkl. Geschwindigkeits- und Lastindex der Reifen). Und ein paar weitere Dinge, alles was irgendwie Umgearbeitet werden muss (z.B durch Schweißen), können ich im schlechtesten Fall wieder Nachweise erforderlich werden. Ich denke da an Motor-Getriebehalter, Antriebswellen etc. In meinem BX Beispiel, wurde das Projekt begonnen als das Regelwerk noch deutlich anspruchsloser war. Zu der Zeit sind auch viele VR6 Motoren in Golf II Karossen gepflanzt worden. Als es dann Jahre später spruchreif wurde den TCT im BX eintragen zu lassen, scheiterte das Projekt, weil der Prüfer des Vertrauens so viele Anforderungen gestellt hat, das es kaum realistisch war die alle beizubringen. Möglicherweise aber auch weil er nicht wirklich Bock auf das Projekt oder keine Lust hatte sich da die Finger zu verbrennen. Damit war das Projekt dann eingestampft. Aber da will ich dich überhaupt nicht entmutigen oder sagen dass das nicht möglich wäre. Ich kann nur den Tipp geben alles so gut es geht zu Dokumentieren und nach Möglichkeit sich an einen Sachverständigen zu wenden, der das ganze von Anfang an begleitet.